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Überregional
3. Rezeptur-Ringversuch 2017
Alkoholische Zubereitung mit Oxytetracyclinhydrochlorid
Für den dritten Ringversuch 2017 wurde das kutan wirksame Antibiotikum Oxytetracyclinhydrochlorid ausgewählt, das bei verschiedenen Hautinfektionen durch Bakterien eingesetzt wird. Das Antibiotikum liegt in der Ringversuchs-Rezeptur gelöst in einem Alkohol-Wassergemisch vor.
Erfolgreich teilnehmende Apotheken erhalten mit der Ergebnismitteilung ein Zertifikat.
Im Rahmen des Ringversuches besteht außerdem die Möglichkeit, ein Zusatzzertifikat für die korrekte Kennzeichnung nach § 14 Apothekenbetriebsordnung zu erwerben. Die Untersuchung kann auf Wunsch zusätzlich zur Prüfung der Standardkriterien angemeldet werden. Apotheken, die am Ringversuch teilnehmen möchten, können sich online (www.zentrallabor.com) anmelden und erhalten für die Online-Anmeldung 5% Rabatt.
Rechtzeitig vor dem Herstellungstermin gibt das ZL die genaue Zusammensetzung der Rezeptur inhaltlich und mengenmäßig bekannt.
Prüfkriterien:
- Wirkstoffidentität, -gehalt
- Dichte
- Aussehen
- Angabe Wirkstoff nach Art und Menge auf dem Etikett
- Optional: Zusatz-Zertifikat „Kennzeichnung der Rezeptur“
Termine:
- Anmeldeschluss: bis spätestens 1. November 2017
- Prüfzeitraum: 1. September bis 31. Dezember 2017
- Herstellungstag (Mitteilung ca. 14 Tage vor Herstellung): liegt innerhalb des Prüfzeitraums
- Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (Gültigkeit 12 Monate): bis spätestens 31. Dezember 2017
Teilnahmegebühr118,- Euro zzgl. MwSt., Zusatzgebühr für die Prüfung der Kennzeichnung: 25,- Euro zzgl. MwSt.
Infos
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Infoline Ringversuche 06196 937-850 / -853, Fax 06196 937-815, E-Mail: ringversuche@zentrallabor.com.
Hamburg
Kammerversammlung
Die Apothekerkammer Hamburg lädt zu ihrer Kammerversammlung am Montag, dem 13. November 2017, Beginn 19.30 Uhr, ins InterCityHotel Hamburg Dammtor-Messe, St. Petersburger Str. 1, 20335 Hamburg, ein.
Tagesordnung
1. Bericht des Präsidenten Kai-Peter Siemsen zu aktuellen Fragen
2. Jahresabschluss 2016
2.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses 2016
2.2 Genehmigung des Jahresabschluss 2016
3. Entlastung des Vorstandes
4. Haushaltsplan 2018 und Beiträge 2018
4.1 Apothekerkammer
4.2 Familien und Gehaltsausgleichskasse
4.3 Fürsorgeeinrichtung
5. Neuwahl von Gremien
5.1 Rechnungsprüfungsausschuss
5.2 Notdienstausschuss
6. Sonstiges
Die Kammerversammlung ist gemäß § 25 HmbKGH beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Kammermitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist die Kammerversammlung erneut mit derselben Tagesordnung einzuberufen, dies kann in dringenden Fällen am selben Tage geschehen. Erläuterungen zur Tagesordnung finden die Kammermitglieder im Rundschreiben Heft 3 vom August 2017, Seiten 72/73 und unter www.apothekerkammer-hamburg.de > Apothekerkammer Hamburg > Kammerversammlung.
Schleswig-Holstein
Sitzung der Kammerversammlung
Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29.02.1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 13. Sitzung am Mittwoch, dem 22. November 2017, 15.00 Uhr, nach Kiel, Akademie für pharmazeutische Fortbildung und Qualitätssicherung, Apothekerhaus, Düsternbrooker Weg 75, mit folgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:
1. Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung der Kammerversammlung vom 21. Juni 2017
2. Bericht des Präsidenten
3. Berichte vom Apothekertag
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Haushalt
a) Vorlage des Haushaltsergebnisses 2017
b) Festsetzung des Haushaltsplanes 2018
c) Festsetzung der Umlagen für das Rechnungsjahr 2018
6. Auswertung der Beratungsinitiative 2017
7. Neue Beratungsinitiative 2018
8. Bericht über Durchführung von Rezepturtests in Schleswig-Holstein
9. Erfahrungsaustausch zum Notdienst
10. Verschiedenes
Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 der Hauptsatzung können die Mitglieder der Kammerversammlung in der Sitzung neue Tagesordnungspunkte einbringen und diese beraten.
Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.
In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.
Thüringen
Praktikumsbegleitender Unterricht für Pharmazeuten
Der praktikumsbegleitende Unterricht gemäß § 4 Abs. 4 AAppO für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), die den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden haben, findet vom 8. bis 19. Januar 2018 im Konferenzraum des Thüringer Apothekerhauses in Erfurt statt. Der Unterricht beginnt an allen Tagen jeweils um 9.15 Uhr und endet in der Regel um 16.45 Uhr. Am Wochenende findet kein regulärer Unterricht statt.
Pharmazeuten im Praktikum, die zum ersten Mal am begleitenden Unterricht in Thüringen teilnehmen, fügen ihrer Anmeldung bitte eine Bescheinigung über die Ableistung des Apothekenpraktikums sowie eine Kopie des Zeugnisses über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bei. Die Vorlage, sich die praktische Ausbildung von der Praktikumseinrichtung bestätigen zu lassen, findet sich als Download auf der Internetseite der LAK Thüringen (www.lakt.de/Berufe/Pharmazeuten-im-Praktikum). Dort wird auch der Stundenplan nach dessen Fertigstellung veröffentlicht. Anmeldungen zum Unterricht sind online oder per Post möglich. Eine Anmeldebestätigung geht den Pharmazeuten im Praktikum nach ihrer Anmeldung zu.
Pharmazeuten im Praktikum, die in Thüringen tätig sind, haben die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied in der Apothekerkammer zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.lakt.de im Bereich Kammer/unter An-, Ab-, Ummeldung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen (Tel.: 0361 244080; info@lakt.de).
Westfalen-Lippe
Sitzung der Kammerversammlung
Am Dienstag, 21. November 2017, 10.00 Uhr, findet im Parkhotel Schloss Hohenfeld, 48161 Münster, Dingbängerweg 400, die 8. Sitzung der Kammerversammlung der 16. Wahlperiode mit nachfolgender vorläufiger Tagesordnung statt. Beginn ist um 10.00 Uhr, Mittagspause ist von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bericht der Präsidentin
4. Etatberatungen der AKWL
4.1 Haushaltsplan 2018
4.2 Rücklagenspezifizierung (Berichterstatter: Dr. Andreas Walter, Münster)
5. Auflösung des Zusatzversorgungswerkes der AKWL
5.1 Neufassung der Satzung des Zusatzversorgungswerkes der AKWL
5.2 Errichtung einer weiteren Fürsorgeeinrichtung (Berichterstatterin: Rechtsanwältin Anne Golombek-Stoy, Düsseldorf)
6. Präsentation der Förderprojekte der Apothekerstiftung (Gastreferentinnen: Dr. Martina Henrichsmann, Wettringen, Dr. rer. nat. Stefanie Melhorn, Eschborn)
7. Verschiedenes
Die Sitzung der Kammerversammlung ist für die Kammerangehörigen öffentlich.
Der Vorstand der Apothekerkammer Westfalen-Lippe würde es begrüßen, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied der Kammerversammlung sind, durch ihre Teilnahme ihr Interesse für unsere Arbeit bekunden und die Informationsmöglichkeit wahrnehmen.
AVWL: Mitgliederversammlung
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e. V. findet statt am Samstag, dem 18. November 2017, 15.00 Uhr c.t., in 48155 Münster, Willy-Brandt-Weg 11, Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V.
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden
2. Bericht des Vorstandsvorsitzenden
3. Ehrung
4. Beziehungen zu den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene
5. Situation PTA-Fachschulen Westfalen-Lippe
6. Rechnungsabschluss 2016
7. Entlastung des Vorstandes
8. Haushaltsvoranschlag 2018 und Beitragsordnung 2018
9. Wahl des Abschlussprüfers 10. Verschiedenes
Für die endgültige Tagesordnung können Anträge auch von Bezirksgruppen sowie Einzelmitgliedern eingebracht werden. Die Anträge müssen spätestens am 10. November 2017 in der Geschäftsstelle in Münster schriftlich vorliegen.
Ich lade Sie zu dieser Veranstaltung herzlich ein.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen Zutritt zur Versammlung haben, die Mitglied des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e. V. sind. Stimmberechtigt sind nur die anwesenden ordentlichen Mitglieder. Ich bitte Sie, Ihren Mitgliedsausweis mitzubringen.
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie im Mitgliederbereich auf der Internetseite www.apothekerverband.de.
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