Auf seiner Sitzung am 17. Januar 2017 empfahl der Ausschuss einstimmig, Ibuprofen zur transdermalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Voraussetzung ist, dass eine Konzentration von 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform nicht überschritten wird und keine weiteren arzneilich wirksamen Bestandteile zugesetzt werden. Medienberichten zufolge hatte der Hersteller Reckitt Benckiser den Antrag gestellt, um ein Ibuprofen-haltiges Pflaster unter der Marke Nurofen auf den Markt zu bringen. Über pharmakokinetische Aspekte der Formulierung ist derzeit noch nichts bekannt. Ob und wann ein Ibuprofen-haltiges Pflaster überhaupt auf den Markt kommt, ist noch unklar. Als nächstes muss das BMG in diesem Zusammenhang über eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entscheiden.
Den Antrag, eine fixe Kombination aus Ibuprofen und Coffein zur oralen Anwendung für die Selbstmedikation freizugeben, lehnte der Ausschuss dagegen ab. |
Quelle
77. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht am 17. Januar 2017, Kurzprotokoll
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.