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Beratung durch Arzt oder Apotheker
Projekt in Niedersachsen soll für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit sorgen
Wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beteiligten Organisationen heißt, sollen Patienten ab 65 Jahren eine besonders koordinierte Beratung erhalten, sofern sie zwei weitere Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens acht Wirkstoffe verordnet bekommen und am Hausarztmodell der AOK teilnehmen. Im dessen Rahmen soll künftig die zusätzliche Arzneimittelberatung angeboten werden. Wenn der Patient zustimmt, könne der Hausarzt gezielt eine Apotheke mit einer Beratung zur individuellen Medikation beauftragen oder den Patienten selbst dazu beraten, heißt es in der Pressemitteilung. Die AOK Niedersachsen will dem Hausarzt dafür die nötigen Arzneimittel-Informationen liefern. Der Arzt oder der Apotheker soll dem Patienten die Wirkungsweise der Arzneimittel erläutern und über mögliche unerwünschte Wirkungen informieren. Außerdem soll die Medikation auf Wechselwirkungen, Kontraindikationen sowie Doppel- und Mehrfachverordnungen geprüft werden. Diese besondere Beratung will die AOK mit 60 Euro für den beratenden Apotheker oder Hausarzt vergüten.
Nach Angaben des Landesapothekerverbandes Niedersachsen ist für teilnehmende Apotheken eine besondere Qualifikation zur Polymedikation erforderlich, die die Apotheken innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsschluss nachweisen müssen. Dafür sind verschiedene Qualifizierungen möglich, beispielsweise die ATHINA-Schulung. Die neuen Verträge werden am 1. März für die Patienten wirksam. |
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