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ZL-Ringversuch Plausibilität
Der Ringversuch Plausibilität bietet Gelegenheit, das apothekeneigene Prozedere beim Prüfen einer ärztlichen Verordnung gemäß § 7 Abs. 1b ApBetrO und BAK-Leitlinie zur Qualitätssicherung „Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel“ zu kontrollieren.
Prüfparameter
- Vollständigkeit/erkennbare Irrtümer
- Unbedenklichkeit
- Dosierung
- Art der Anwendung
- Gebrauchsanweisung
- Kompatibilität
- Stabilität
- Haltbarkeit
Ablauf
Die Prüfung der Rezeptur erfolgt ausschließlich online durch das Ausfüllen eines vorgegebenen Fragebogens mit Ja/Nein-Antworten sowie Fragen, die stichpunktartige Begründungen vorsehen.
Falls die Apotheke zum Ergebnis kommt, dass die vorgegebene Rezeptur nicht hergestellt werden kann, so kann eine optimierte Alternative für die Rezeptur übermittelt werden.
Jede teilnehmende Apotheke erhält in ihrem persönlichen Benutzer-Account die Möglichkeit zur Online-Teilnahme. Für das Ausfüllen des Fragebogens steht der Zeitraum bis zum Anmeldeschluss zur Verfügung.
Das Abrufen der eingegebenen Apothekendaten und die Bewertung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das ZL.
Die Ergebnismitteilung erfolgt spätestens zwölf Wochen nach der Teilnahme. Die Apotheken erhalten ein individuelles Ergebnisprotokoll, auf dem die eigenen Angaben sowie die empfohlenen Beurteilungen dargestellt werden. Bei Übereinstimmung der Bewertung der relevanten Prüfparameter erhält die Apotheke ein Zertifikat. Außerdem werden Erläuterungen zu den einzelnen Punkten gegeben.
Termine 2017
Ringversuch Plausibilität 2017 – Hydrophile Suspension mit Hydrocortisonbutyrat und Nystatin, Anmeldeschluss: 01.10.2017
Kosten
80,- Euro zzgl. MwSt.
Anmeldung und Info
Förderverein Deutsches Apotheken-Museum e. V.: Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Deutsches Apotheken-Museum e. V. findet am Samstag, 22. April 2017, um 15.30 Uhr, Hotel Domhof, Saliersaal, Bauhof 3, 67346 Speyer, statt.
Tagesordnungspunkte
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3 Bericht des Vorsitzenden
TOP 4 Bericht der Schatzmeisterin
TOP 5 Bericht der Kassenprüfer
TOP 6 Entlastung des Vorstands
TOP 7 Wahl der Kassenprüfer
TOP 8 Änderung der Satzung
TOP 9 Bericht der Museumsleitung
TOP 10 Sonstiges
Die Mitgliederversammlung findet im Rahmen einer Tagung statt, die der Förderverein Deutsches Apotheken-Museum e. V. für seine Mitglieder vom 21. bis 23. April 2017 in Speyer veranstaltet.
Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer
Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind. Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:
Veranstalter mit Anmeldeadresse
1) Titel
2) Gebiet
Seminar Nr.
1. Thema (Modul)/Unterthema
2. Thema (Modul)/Unterthema
entsprechend den von der Bundesapothekerkammer verabschiedeten Seminarinhalten
Anrechenbare Stunden
3) Datum, Ort der Veranstaltung
4) Kosten
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1, 70190 Stuttgart, Tel. (07 11) 9 93 47 36, Fax (07 11) 9 93 47 43
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2017/030
1) -
2) Klinische Pharmazie
Wahlseminar B: Praktische Übungen zur Arzneimittelherstellung
8 Stunden
3) 11. November 2017, Stuttgart
4) 140 Euro
Apothekerkammer Hamburg
Alte Rabenstr. 11a, 20148 Hamburg, Tel. (0 40) 44 80 48 31, Fax (0 40) 41 35 33 77
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2017/025
1) -
2) Pharmazeutische Technologie
Seminar 7: Entwicklung von Darreichungsformen
24 Stunden
3) 4. bis 6. Dezember 2017, Stuttgart
4) 420 Euro
Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4, 30163 Hannover, Tel. (05 11) 39 09 90, Fax (05 11) 3 90 99 36
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2017/027
1) -
2) Infektiologie – Zyklus
100 Stunden
3) Block 2: 15. bis 17. Februar 2017, Hamburg; Block 3: 29. bis 31. März 2017; Hannover,
Block 4: 18. Mai 2017, Hannover; Block 5: 14. bis 16. Juni 2017, Hamburg
4) 1500 Euro
Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10, 01326 Dresden, Tel. (03 51) 26 39 30, Fax (03 51) 26 39 35 00
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2017/028
1) -
2) Klinische Pharmazie
Seminar 6: Hygiene, antimikrobielle Therapie, Medizinprodukte
20 Stunden
3) 17. bis 19. November 2017, Dresden
4) 275 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2017/029
1) -
2) Infektiologie – Zyklus
100 Stunden
3) 31. August bis 1. September 2017; 16. bis 17. November 2017; 15. bis 16. Januar 2018; 16. bis 17. März 2018; 7. bis 8. Juni 2018; 10. bis 12. Oktober 2018; Dresden
4) 1.800 Euro
Bayern
Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Sommer 2017
Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 30. Mai 2017 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.
Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Juni 2017 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.
Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung – Leitfaden für die Ausbildung von PKA S. 4 und S. 5 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen.
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. April 2017 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax-Nr.: 089 9262-66).
Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Apotheker und Team > Ausbilden > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).
Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):
1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.
2. Das Zeugnis der 2. Berufsschulklasse.
3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mindestens 9 Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auffrischungskurs erforderlich. Bei Ersthelferkursen, die länger als 2½ Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.
4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).
5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.
Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz ist für Auszubildende die Teilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- Euro ist von der Apothekenleitung bis zum o. g. Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX) zu überweisen.
Diese Information in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.
Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.
Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. April 2017 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. April 2017 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.
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