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DAZ aktuell
Die Liefersituation ist entspannt
Becker ruft zu Grippeimpfung auf
Es stehen ausreichend Impfstoffe zur Verfügung, meinte der DAV-Vorsitzende, der mit gutem Beispiel voranging und sich bei seinem Messerundgang gleich selbst impfen ließ. Denn „Impfungen gegen Grippe sind die wichtigsten saisonalen Impfungen, besonders für Senioren, chronisch Kranke, Schwangere und medizinisches Personal. Da die höchste Erkrankungsgefahr in den Wintermonaten besteht, ist eine rechtzeitige Impfung im Herbst ratsam“, betonte Becker.
Zur weiteren Verbesserung der Versorgung soll das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) beitragen, durch das Exklusivverträge von Krankenkassen mit einzelnen Herstellern verboten wurden. Die Wahl des Impfstoffes liegt damit wieder beim Arzt. Der muss sich allerdings an bestehende Rabattverträge halten. Ein Retaxrisiko für Apotheken besteht nicht. Apotheken dürfen abgeben, was der Arzt verordnet hat, zu den vertraglich vereinbarten Preisen. Es besteht keine Prüfpflicht hinsichtlich der Rabattverträge. Der LAV Baden-Württemberg rät seinen Mitgliedern jedoch, die Ärzte darauf hinzuweisen, wenn sie nicht rabattierte Impfstoffe verordnen – im Sinne einer guten Zusammenarbeit. |
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