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Das klappt bis zum Stichtag
securPharm ist zuversichtlich
Ab dem 9. Februar 2019 muss jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen 2-D-Barcode tragen. Diesen muss die Apotheke bei der Abgabe der Packung scannen, um sicherzustellen, dass die konkrete Packung weder gefälscht noch gestohlen ist. Zudem müssen die Packungen Vorrichtungen gegen Manipulationen vorsehen. 2011 wurde mit der entsprechenden EU-Richtlinie der Weg geebnet. Im Februar 2016 wurden organisatorische und technische Details in einer Verordnung bekannt gemacht. Seitdem läuft die dreijährige Umsetzungsfrist.
In Deutschland ist für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung securPharm verantwortlich – hier sind alle Stakeholder vereint: Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbände BAH, BPI, VFA, Phagro und ABDA. Nicht immer lief es reibungslos zwischen den Beteiligten. Dennoch zieht securPharm nun eine positive Zwischenbilanz. „SecurPharm kommt mit dem Aufbau des neuen Fälschungsschutzes gut voran. Bis zum 9. Februar 2019 wird es uns gelingen, ein funktionierendes Sicherheitssystem in Deutschland aufzubauen“, gibt sich Geschäftsführer Martin Bergen in einer Pressemitteilung zuversichtlich. |
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