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Überregional
ZL-Rezeptur-Ringversuche
Ringversuche geben Gelegenheit, sich Klarheit über die Qualität der eigenen Herstellungsvorgänge und der selbst zubereiteten Rezepturen zu verschaffen. Mit diesen Erkenntnissen kann die Qualität dieser auf dem erforderlichen Stand gehalten bzw. weiterentwickelt werden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke, einmal im Jahr an einer externen Qualitätskontrolle, einem Ringversuch, teilzunehmen.
Je nach Darreichungsform und Relevanz wird eine Auswahl der folgenden Parameter überprüft: Wirkstoffidentität, Wirkstoffgehalt und -verteilung, pH-Wert (nur Spezial-RV), korrekte Angabe des Wirkstoffs (Name und Menge), Partikelgröße (nur halbfeste Zubereitungen), galenische Beschaffenheit: Aussehen, korrekte Grundlage und Hilfsstoffe, Konsistenz (nur halbfeste Zubereitungen) und Gleichförmigkeit des Gehaltes (nur Kapseln).
2. Ringversuch 2017: Cremezubereitung mit Metronidazol
- Prüfzeitraum: 1. April – 30. November 2017
- Herstellungstag liegt innerhalb des Prüfzeitraums
- Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe: bis zum 30. November 2017
- Teilnahmegebühr: 118,- Euro, Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO: 25,- Euro, jeweils zzgl. MwSt.
Spezial-Ringversuch 2017: Cremezubereitung mit Erythromycin und Metronidazol
- Prüfzeitraum: 1. Januar – 31. Dezember 2017
- Herstellungstag liegt innerhalb des Prüfungszeitraums
- Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe: bis zum 31. Dezember 2017
- Teilnahmegebühr: 375,- Euro zzgl. MwSt., Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO: 25,- Euro, jeweils zzgl. MwSt.
Kapsel-Ringversuch: Spironolacton 10 mg
- Prüfzeitraum: 15. Oktober – 30. November 2017
- Herstellungstag: Einsendung der Kapseln bis 15. Oktober 2017
- Ergebnismitteilung und Zertifikatübergabe: bis zum 31. Dezember 2017
- Teilnahmegebühr: 130,- Euro zzgl. MwSt.
Rückfragen
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Infoline Ringversuche (0 61 96) 9 37-8 48 / -850, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, E-Mail: ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com
Bayern
Kammerwahl 2018
Bei der Bayerischen Landesapothekerkammer steht für 2018 die Wahl der 100 Delegierten an. Der genaue Ablauf der Kammerwahl wird rechtzeitig der ersten Wahlbekanntmachung in PZ und DAZ voraussichtlich Mitte Dezember 2017 zu entnehmen sein. Bereits jetzt steht nach der Wahlordnung fest, dass Wahlvorschläge im Zeitraum 23.02. – 02.03.2018 bis spätestens 17 Uhr einzureichen sind. Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit Erläuterungen finden Sie ab Mitte Dezember 2017 auf der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer. Alternativ können diese dann auch beim Wahlbüro angefordert werden. Die vom Wahlausschuss in seiner ersten Sitzung noch genauer festzusetzende Wahlzeit betrifft nach der Wahlordnung einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen ab dem 20.03. bis zum 15.04.2018. Gewählt wird ausschließlich im Wege der Briefwahl.
Als Landeswahlleiter wurde vom Vorstand bestimmt Klaus Laskowski, als dessen Stellvertreterin Corinna Kiggen, jeweils zu erreichen über das Wahlbüro Frau Anita Hirschauer, Bayerische Landesapothekerkammer, Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München, Telefon (0 89) 92 62-85, Fax (089) 92 62-60, E-Mail: Kammerwahl2018@blak.aponet.de.
Der Landeswahlausschuss setzt sich zusammen aus: Karen-Mareen Bereiter, Gellertstr. 3, 81925 München; Burkhard Hagemann, Egerländer Str. 6, 92665 Altenstadt; Gabriela Knobloch, Schwanthalerstr. 33, 85049 Ingolstadt; Dr. Dieter König, Werdenfelsstr. 3, 81377 München und als Stellvertreter Dr. Johannes Huber, St. Martins-Str. 2, 84539 Ampfing und Dieter Schneider, Konrad-Adenauer-Str. 37, 90522 Oberasbach.
Die erste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt am 26. Oktober 2017, 10.00 h, in den Räumlichkeiten der Bayerischen Landesapothekerkammer, Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München (Casino im Rückgebäude).
Sachsen/Thüringen
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung tritt am Donnerstag, dem 19. Oktober 2017, 10.00 Uhr im Konferenzpavillon der Sächsischen Landesapothekerkammer, Fidelio-F.-Finke-Str. 9, 01326 Dresden zu ihrer 23. Sitzung zusammen.
Die Mitglieder der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung haben Zutritt.
Tagesordnung
- TOP 1 Begrüßung; Genehmigung der Tagesordnung
- TOP 2 Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung
- TOP 3 Bericht des Wirtschaftsprüfers
- TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2016/Geschäftsbericht 2016
- TOP 5 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses
- TOP 6 Bericht zur versicherungstechnischen Lage
- TOP 7 Beschlussvorlage zur Dynamisierung
- TOP 8 Kapitalanlage
- TOP 9 Satzungsänderung
- TOP 10 Diverses Termine 2018
Schleswig-Holstein
82. Mitgliederversammlung
Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e. V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 14.11.2015, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung berufe ich hiermit die 82. Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 11. Oktober 2017, 19.30 Uhr, nach Kiel, Romantik Hotel Kieler Kaufmann, Niemannsweg 102, mit nachstehender Tagesordnung ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht zur aktuellen Lage, Dr. Peter Froese, Vorsitzender
4. Jahresbericht der Geschäftsführung, Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer
5. Anfragen und Diskussion
6. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
7. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes
8. Änderung der Satzung, siehe beigefügte Erläuterungen
9. Änderung der Wahlordnung, siehe beigefügte Erläuterungen
10. Verschiedenes
An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen. Über die Ladung und Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).
Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 27. September 2017 beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.
Dr. Peter Froese, Vorsitzender
Erläuterungen zur Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 8: Änderung der Satzung
Zu § 1: Name, Sitz und Zweck des Vereins
- Abs. 1: Korporative Mitgliedschaft neben DAV e. V. und ADA e. V. neu ABDA e. V.
- Abs. 2 Buchst. f (neu): neuer Vereinszweck Telematik
Zu § 2: Mitgliedschaft
- Abs. 2: Neu-Definition Mitglied und Einbeziehung der Filialapotheken
- Abs. 2: Konkretisierung Stimmrecht OHG-Mitglieder (1 gemeinsames Stimmrecht)
- Abs. 3: Konkretisierung außerordentliches Mitglied
Zu § 4: Mitgliederversammlung
- Abs. 1: Klarstellung Rechte ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder
- Abs. 2 Buchst. e: Beschlussfassung über Angelegenheiten, die durch den Vorstand vorgelegt werden
Zu § 5: Delegiertenversammlung
- Abs. 3 Satz 3: Absenkung des Quorums für die Beschlussfähigkeit von „mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten“ auf „mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten“
- Abs. 3 letzter Satz: Worterteilung auch an Mitglieder der Geschäftsführung und Gäste
Zu § 6: Vorstand
- Abs. 5: Ergänzung der Wahlvorschriften für den geschäftsführenden Vorstand
- Abs. 7: verkürzte Ladungsfrist von bisher „drei Tagen“ in „in der Regel mindestens drei Tagen“
Zu § 10: Übergangsvorschrift
- Herausnahme der historisch abgelaufenen „Übergangsvorschrift“ und Ersetzung durch Regelung zum „Inkrafttreten“
Tagesordnungspunkt 9: Änderung der Wahlordnung
- Streckung der Wahlvorbereitungsfristen um zwei Wochen, um insbesondere mehr Zeit für die Kandidatenvorstellung in der Wahlbroschüre zu gewinnen.
- § 12 Abs. 1: Auskunftspflicht zu Angaben zur Person für Wahlbroschüre
- § 15 Abs. 1: Präzisierung des Ablaufes der Stimmenauszählung
- Redaktionelle Anpassungen
Hinweis: Die Satzung und die Wahlordnung in der aktuellen Fassung finden Sie im Arbeitshandbuch Teil 1 im Kapitel 1.12 auf www.apothekerverband-sh.de im geschlossenen Mitgliederbereich.
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