- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 31/2017
- Meldung der Woche: Kein ...
... auch DAZ noch
Meldung der Woche: Kein Grund zur Klage?!
Urteil 1: Eine Frau hatte 20.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, weil ihr Ehemann wegen eines vermeintlichen Behandlungsfehlers impotent geworden war und ihr bis dato erfülltes Sexualleben nun brach lag. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) lehnte ab und begründete dies folgendermaßen: Der behauptete Verlust der ehelichen Sexualität stelle „keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung“ dar. Schließlich habe die Klägerin ja weiterhin die Möglichkeit, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen. Der Meinung kann ein Richter natürlich sein. Spinnt man den Gedanken weiter, ergibt sich daraus allerdings, dass besagte Frau sich doch bitteschön anderswo ihre sexuelle Erfüllung holen soll. Man könnte darin die Aufforderung sehen, fremdzugehen. Aber so hat der Richter das natürlich bestimmt nicht gemeint ...
Wahrscheinlich war die Klägerin einfach schon etwas älter und das Gericht hat den Stellenwert, den Sex für diese Frau hat, schlicht nicht so hoch eingeschätzt wie sie selbst. Jedenfalls nicht 20.000 Euro wert. Das OLG Hamm läge damit auf einer Linie mit einem portugiesischen Gericht, was uns zu Urteil 2 führt: Eine über 50-jährige Portugiesin hatte auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie nach einer missglückten OP Schmerzen beim Sex hatte. Das Gericht hatte eine zunächst zugestandene Entschädigung gekürzt – weil Sex ab 50 eben nicht mehr so wichtig sei. Jedenfalls für Frauen, bei einem Mann wäre der Fall sicher anders ausgegangen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.