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Über Geld soll gesprochen werden

Bundeskabinett beschließt Lohngerechtigkeitsgesetz

Gerechtigkeit und Gleichheit sind große Ziele. Gerade auch, wenn man an die immer noch 21 Prozent große Lohnlücke zwischen Frauen und Männern denkt. Und daran, wie langsam sich diese über die Jahre schließt. Im neuen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat, geht es zunächst um mehr Transparenz, was die geschlechterspezifischen Gehälter angeht.

Das „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“ (Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit) soll ein Tabuthema aufbrechen. Denn in deutschen Unternehmen gilt traditionell: Über Geld spricht man nicht – nicht im Team, nicht mit seinen Kollegen und schon gar nicht mit den Kolleginnen. Denn dann würde denen auffallen, dass sie trotz gleicher Qualifikation häufig schlechter bezahlt werden.

Ob das an den Frauen liegt, weil sie weniger fordern, oder an den Arbeit­gebern, weil sie alte Rollenmodelle im Kopf haben und weniger anbieten, darüber streiten sich die Gelehrten – und die Betroffenen selbst. Es ist ein bisschen wie die Frage nach der Henne und dem Ei. Fakt ist zumindest, dass eine Besserung überfällig ist.

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„Es geht darum, das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ für Frauen und Männer zu verankern und vor allem Transparenzregelungen einzuführen, damit man überhaupt weiß, ob man gerecht bezahlt wird“, kommentiert Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) den Gesetzentwurf aus dem Hause ihrer Parteikollegin, Arbeitsministerin Andrea Nahles.

Die Betriebsgröße, ab der das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit gelten soll, ist vom Bundeskabinett vorab kräftig erhöht worden: von ursprünglich sechs Mitarbeitern auf jetzt 200, geschuldet den Wünschen der Union. Ein Punkt, den die Grünen und die Linke scharf kritisieren. Doch selbst die 200er-Grenze ist dem Chef der Unionsfraktion, Volker Kauder, noch zu niedrig. Wie schon beim Gesetzesvorhaben zum Rückkehrrecht auf Vollzeit befürchten Wirtschaft und konservative Politiker eine bürokratische Belastung – und fordern zumindest Entlastung an anderer Stelle.

Das ist geplant

Vorgesehen ist ein individueller Auskunftsanspruch für Frauen und Männer: Dabei geht es laut Bundesregierung um das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.

In tarifgebundenen Unternehmen soll dies in der Regel über die Betriebsräte laufen. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag könnten sich die Beschäftigten direkt an ihren Arbeitgeber wenden.

Geplant ist außerdem, dass Kapital­gesellschaften ab 500 Beschäftigten regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgelt­gleichheit im Unternehmen berichten sollen. Und private Arbeitgeber werden „aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend zu gestalten“.

„Besser als Stillstand“

„Auch wenn im Apothekenbereich nur relativ wenige Apotheken von dem Gesetz betroffen wären, ist doch jeder Baustein gut, der die Lohnlücke in Deutschland ein wenig zu schließen hilft“, sagt ADEXA-Vorstand Tanja Kratt dazu. „Denn über die Jahre bleibt es ja nicht bei den 21 Prozent. Das hat gerade eine neue Studie des Hamburgischen WeltWirtschafts­Instituts (HWWI) gezeigt: Im Zeitraum von 30 Jahren vergrößert sich das Minus beim angesammelten Erwerbseinkommen auf knapp 50 Prozent!“ Und das gilt laut HWWI tendenziell für fast alle Branchen in mehr oder weniger starkem Ausmaß. Kratt: „Frauen jeglicher Branchen brauchen mehr Gerechtigkeit in puncto Gehalt – dieses neue Gesetz könnte dazu beitragen. Und das hilft dann auch den Kolleginnen in kleineren Betrieben.“ |

Sigrid Joachimsthaler

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