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Staatsanwaltschaft erhebt Klage
Apotheker aus Bottrop soll jahrelang Arzneimittel gestreckt haben
Zum Inhalt der Anklage will sich die Staatsanwaltschaft derzeit nicht äußern. Stattdessen erklärte die Pressesprecherin auf Nachfrage, dass in den nächsten Tagen weitere Informationen bekanntgegeben würden. Der Apotheker soll nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft bei mehr als 50.000 Infusionen die Wirkstoffe zu gering dosiert und Krankenkassen um 2,5 Millionen Euro betrogen haben. Nach Überzeugung der Ermittler wurde dadurch die Qualität der Präparate gravierend gemindert oder völlig aufgehoben.
Bislang nahmen weder der Apotheker noch seine Anwälte Stellung zu den Vorwürfen – auch nicht auf Nachfrage von DAZ.online. Der Pharmazeut sitzt seit November 2016 in Untersuchungshaft, welche im Juni verlängert worden war.
Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst nur von wenigen Arzneimitteln gesprochen hatte, ist inzwischen klar, dass knapp 50 Wirkstoffe betroffen sein könnten. Die Stadt Bottrop hat eine Hotline eingerichtet, um möglicherweise betroffene Bürger zu informieren. Neben der Staatsanwaltschaft wollen auch Angehörige von Patienten, die Infusionen von dem Zyto-Apotheker bekommen hatten, demnächst Klage einreichen. Problematisch ist, dass sich vor Gericht nur schwer nachweisen lässt, ob die Unterdosierung zum frühzeitigen Tod oder zu Gesundheitsproblemen geführt hat. Daher hofft die Anwältin Sabrina Diehl, aufgrund der Schwere der Vorwürfe, vor Gericht eine Beweislastumkehr durchsetzen zu können.
Da Zytostatika, die der Bottroper Apotheker hergestellt hat, auch in klinischen Studien verwendet wurden, hatte auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gewarnt. |
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