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DAV und PKV verhandeln über Rahmenvertrag
Direktabrechnung könnte damit künftig häufiger vorkommen
Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker hatte sich auf dem Deutschen Apothekertag 2016 dafür ausgesprochen, dass künftig alle PKV-Versicherte die Möglichkeit bekommen sollen, ihre Arzneimittel aus der Apotheke zu erhalten, ohne dass sie die gesamte Rechnung sofort vor Ort begleichen müssen. Mittlerweile kann der DAV einige Erfolge verzeichnen: Der Verband konnte entsprechende Verträge mit der Debeka Krankenversicherung, der HUK-Coburg, der PAX-Familienfürsorge, der AXA Krankenversicherung und der Allianz Krankenversicherung abschließen. Die Verträge sind unterschiedlich gestaltet, beinhalten aber meistens eine Mindestrezeptsumme, ab der die Direktabrechnung möglich ist. Bei der HUK Coburg sowie bei der PAX-Familienfürsorge gilt die Direktabrechnung beispielsweise ab einer Mindestrezeptsumme von 1000 Euro. Die Verträge mit der Debeka und der Allianz sind ähnlich gestaltet.
In Zukunft könnte es für den DAV leichter werden, solche Verträge mit weiteren Krankenversicherern abzuschließen. Denn nach Informationen von DAZ.online wollen sich der DAV und Vertreter des PKV-Verbandes schon bald treffen, um in Verhandlungen für einen Rahmenvertrag zur Abrechnung zwischen PKV-Unternehmen und Apotheken einzusteigen. Was zwischen den beiden Verbänden besprochen werden soll, ist noch völlig unklar. Zudem scheint es zwischen der ABDA und dem PKV-Verband Missverständnisse darüber zu geben, wie weit die Verhandlungen fortgeschritten sind. Ein ABDA-Sprecher teilte mit, dass der Rahmenvertrag mit dem PKV-Verband bereits „konsentiert“ worden sei. Ein Sprecher des PKV-Verbandes hingegen erklärte, dass von einer Einigung keineswegs die Rede sein könne. Man habe nur locker vereinbart, sich zu Gesprächen zu treffen. |
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