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Zahl der Woche: 28 Millionen Mal gut gekühlt
Insuline, Interferone, Impfstoffe, bestimmte Dermatika und Asthmatherapeutika: Die Liste der Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, ist lang. Etwa ein Drittel davon ist sogar kühlkettenpflichtig, z. B. die Lebend-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln. Sie müssen dem Patienten in einer Isoliertasche oder einem Styroporbehälter mitgegeben werden. Apotheken sollten zudem darauf hinweisen, dass ein direkter Kontakt zwischen den Arzneimitteln und den Kühlelementen vermieden werden muss, ebenso wie später zu Hause ein Kontakt mit der Rückwand des Kühlschrankes. Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich dauerhaft zu kühlende Arzneimittel nur bedingt für den Versandhandel eignen. „Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben“, betont Kiefer.
Andere Arzneimittel halten kurze Unterbrechungen der Kühlkette aus und müssen dann auch häufig, wenn sie sich in Gebrauch befinden, gar nicht mehr im Kühlschrank gelagert werden. Bei sommerlichen Temperaturen empfiehlt sich aber, auch diese Arzneimittel auf dem Weg von der Apotheke nach Hause zu kühlen.
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