Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Deutsches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 30. Mai 2017 (BAnz AT 21.06.2017, B6)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Ausschuss Pharmazeutische Biologie hat am 3. Februar 2017 die Änderung der folgenden Monografie im Deutschen Arzneibuch empfohlen:

Cannabisblüten

Die Empfehlungen zu den geänderten Texten für das Deutsche Arzneibuch werden hiermit bekannt gemacht (Anlage*).

Stellungnahmen zu den Empfehlungen sind bis spätestens 21. August 2017 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 30. Mai 2017

65.1.02 – 3660 – 7424 – 15340/17

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Broich

* Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Deutsches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 21.06.2017, B6).

Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 38 vom 20. Juni 2017 wurde die „Achtzehnte Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes“ vom 16. Juni 2017 abgedruckt.

Sie finden den Text im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlags (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags). Geben Sie dazu den Webcode B8NJ8 in die Suchfunktion auf DAZ.online ein.


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Methotrexat

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. Juni 2017 (BAnz AT 21.06.2017, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Methotrexat, Gruppe 2, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 20. April 2017 abgedruckt.**


Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 23. Juni 2017 (BAnz AT 23.06.2017, B3) ist eine „Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 7. Juni 2017 abgedruckt.**


Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 26. Juni 2017 (BAnz AT 26.06.2017, B4) ist die „Bekanntmachung Nr. 434 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Mai 2017 abgedruckt.**


** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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