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Aus den Ländern
Maßnahmen für das Versorgungswerk und Arbeitsaufträge an die Landesregierung
Apothekerkammer Westfalen-Lippe trifft sich zur Frühjahrssitzung in Münster
Wer fährt dieses Jahr zum Deutschen Apothekertag? In vielen Kammerbezirken ist die Festlegung der Delegierten, die die Kammer dort vertreten sollen, mehr oder weniger Formsache. Nicht so dieses Jahr in Westfalen-Lippe. Und zwar war es die Liste der Basisapotheker, über die sich die Kammerversammlung lange nicht einig werden konnte. Zuvor hatte man sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die DAT-Teilnehmer listenweise en bloc zu bestimmen. Der von Gunnar Müller eingebrachte Vorschlag der Basisapotheker, Dr. Christoph Klotz und Heike Nickolay nach Düsseldorf zu schicken, fand keine Mehrheit. Die Basisapotheker zeigten zunächst keine Bereitschaft, ihren Vorschlag zu ändern. Sie können aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Kammer einen Delegierten und einen Ersatzmann bzw. -frau entsenden. Schließlich wurde der Punkt vertagt und die Listenführer aller Listen gebeten, sich mit den Basisapothekern zu besprechen. Ergebnis: Es wurde der gleiche Vorschlag in umgekehrter Reihenfolge eingebracht – wieder fehlte die notwendige Mehrheit. Erst als mehrere Mitglieder der Delegiertenversammlung schließlich erklärten, dass sie explizit nicht von den Herren Klotz und Müller auf dem DAT vertreten werden wollen, kam Bewegung in die Sache. Letzterer brachte zwar die Vorschläge vor, stand aber selbst nicht zur Verfügung. Klotz und Müller hätten sich in der Vergangenheit „peinlich“ benommen, wurde die Ablehnung begründet. Der „unter Protest“ eingebrachte Alternativvorschlag wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen. Dr. Ingo Dramburg wird die Basisapotheker in Düsseldorf vertreten, Ersatzfrau ist Heike Nickolay.
Resolution mit Arbeitsaufträgen an die künftige Landesregierung
Für deutlich weniger Diskussionen sorgte dann die Verabschiedung einer Resolution. So wurde zwar an einzelnen Formulierungen gefeilt, aber letztendlich wurde sie mehrheitlich verabschiedet. Die Resolution enthält Arbeitsaufträge an die zukünftige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. So fordert die Kammerversammlung diese auf, die Linie ihrer Vorgänger weiter zu verfolgen und das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geforderte Rx-Versandverbot zu unterstützen. Man erwarte von einer neuen Landesregierung, dass sie diese grundsätzliche Positionierung beibehalte, schreibt die Kammer in der Resolution. Die wohnortnahen Apotheken in Westfalen-Lippe garantierten eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dazu benötige man keinen Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln, der die gewachsenen Strukturen zerstört, um dann später mit dem eigenen Geschäftsmodell die Versorgung wiederherzustellen. Außerdem seien allein in Westfalen-Lippe 16.000 Apothekenmitarbeiter und somit wohnortnahe Arbeitsplätze durch das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung gefährdet, heißt es in dem Text.
Die zukünftige Landesregierung wurde aufgefordert, die Weichen für ein zusätzliches pharmazeutisches Institut zu stellen. Begründet wurde dies damit, dass die Zahl der Apotheken zwar sinke, die Zahl der Beschäftigten in öffentlichen Apotheken aber zugenommen habe und der Bedarf an Apothekern in Zeiten des demografischen Wandels wachse, wie Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening zuvor in ihrer Begrüßungsrede dargelegt hatte. In Nordrhein-Westfalen kann man derzeit an drei Standorten Pharmazie studieren. In Nordrhein sind das die Universitäten Bonn und Düsseldorf, in Westfalen-Lippe ist das die Universität Münster. Auf einen Standort legte man sich nicht fest. Ins Spiel gebracht wurde Bielefeld, aber auch Bochum sei eine Option, hieß es.
Die Resolution enthält zudem einen Appell an die Landesregierung, sich für eine zukunftsfähige Ausrichtung der PTA-Schulen einzusetzen. Grundvoraussetzung dafür sei es, die Zuständigkeit für die Ausbildung vom Gesundheits- zum Schulministerium zu verlagern, heißt es in dem Text. Außerdem solle in Zukunft die PTA-Ausbildung für die Schüler gebührenfrei sein. Auch hierzu hatte sich Präsidentin Overwiening in ihrer Begrüßung geäußert. Man sei grundsätzlich sehr zufrieden mit den ergriffenen Maßnahmen. Zur Erklärung: In Westfalen-Lippe werden die PTA-Schulen von der Kammer bezuschusst und somit über die Beiträge mitfinanziert. Laut Overwiening sind die Schülerzahlen gestiegen, der Trägerverein, der das operative Geschäft führt, habe 2015 und 2016 Überschüsse erzielt, und das Schulgeld für den älteren Jahrgang solle demnächst gesenkt werden. Dennoch müsse die Ausbildung langfristig auf gesunde Füße gestellt werden. Dazu bedarf es nach Ansicht von Overwiening der geforderten Maßnahmen. Die Delegierten stimmten der Resolution ohne Gegenstimme zu.
Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
Im Anschluss an die Kammerversammlung fand dann die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (VAWL) statt. Dort wurde eine Modifizierung des Leistungsrechts beschlossen. Damit reagiert nun auch das VAWL auf die dauerhaft niedrigen Zinsen und die schwierige Situation an den Kapitalmärkten. So wolle man mit einer offensiveren, chancenorientierten Strategie in der Kapitalanlage die Fähigkeit erhalten, Rücklagen zu bilden und weiter aufzubauen, heißt es seitens des VAWL. Und dabei aber gleichzeitig in der Kapitalanlage, unter Beachtung der Risiken, die Renditechancen erhöhen. „Im Wesentlichen geht es um eine sukzessive Umschichtung von zinstragenden Anlagen hin zu Sachwerten wie Aktien, Immobilien, Infrastruktur und Private Equity“, erläutert der Vorstandsvorsitzende Dr. Mathias Flume. Wesentlicher Bestandteil des von der Vertreterversammlung beschlossenen Maßnahmenpaketes sei auf der Passivseite die Verlässlichkeit der vom VAWL zugesagten Versorgungsleistungen, heißt es weiter. Soweit es Anwartschaften (Grundversorgung und zusätzliche Höherversicherung) betrifft, die aus Beitragszahlungen bis zum 31. Dezember 2013 erworben wurden, ist in den Leistungstabellen eine Verzinsung von jährlich vier Prozent einkalkuliert worden. Mit der vorgelegten Satzungsänderung wird diese Hürde dauerhaft auf 3,5 Prozent gesenkt. Der Rechnungszins für Anwartschaften, die in den Jahren 2014 bis 2017 erworben worden sind beziehungsweise noch werden, wird von 3 Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt. Um diese Maßnahmen einmalig zu finanzieren, werden unter anderem Generationen- und Renditefaktoren eingeführt, Teile der Zinsschwankungsreserve aufgelöst sowie das Element des zukünftigen Neuzugangs genutzt. Für alle Beiträge ab dem Jahr 2018 gilt ein Rechnungszins in Höhe von 2,75 Prozent. Darüber hinaus wird eine jährliche Entlastung durch die Einführung von Elementen aus dem offenen Deckungsplanverfahren erzielt. Im Ergebnis gilt somit: „Für die Rentner ändert sich nichts, für alle anderen Mitglieder gilt die Faustformel: Je näher sie vor dem Renteneintritt stehen, desto geringer sind die Auswirkungen. Nach längerer Diskussion stimmten die Delegierten mit drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen dem Maßnahmenpaket schließlich zu.
Die nächste Kammerversammlung findet am 21. November 2017 statt. |
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