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Arzneimittel nicht einfach weglassen
Ramadan – das gilt es beim Fasten für Kranke zu beachten
Neben Essen und Trinken ist im Ramadan auch die Einnahme von Arzneimitteln tagsüber nicht erlaubt. Bestimmte Arzneiformen wie Inhalativa, Salben oder Augentropfen sind allerdings ausgenommen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.
Auf keinen Fall darf eigenmächtig einfach auf Arzneimittel verzichtet werden. In den meisten Fällen lässt sich eine individuelle Lösung finden. Durch Dosisanpassungen, Verschiebungen der Einnahmezeitpunkte oder Ausweichen auf Wirkstoffe mit einem längeren Dosierungsintervall können Risiken oft minimiert werden.
Für Diabetiker können die ungewohnten Essenszeiten zum Problem werden. Nach Sonnenuntergang beginnt das Fastenbrechen, Iftar – oft ein sehr reichhaltiges Mahl. Das Frühstück, Suhur, muss vor Sonnenaufgang eingenommen werden. Die Diabetestherapie muss entsprechend angepasst werden. Außerdem sollen Diabetiker möglichst früh, also gleich nach Sonnenuntergang, mit dem Iftar beginnen, die Suhur-Mahlzeit so spät wie möglich einnehmen (am besten komplexe Kohlenhydrate, um Hypoglykämien vorzubeugen) und während der Nacht ausreichend trinken. Besonders wichtig ist es, den Blutzucker während des Fastenmonats engmaschiger als sonst zu kontrollieren. Die Patienten müssen außerdem auf Symptome von Hypo- oder Hyperglykämie achten – und sollten für den Notfall immer Traubenzucker bereithalten. |
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