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Adexa-Info
Proteinmangel, Priscus-Liste, Pflegezeitgesetz …
Senioren im Fokus beim 7. ADEXA-Gewerkschaftstag
ADEXA-Vorstand Andreas May begrüßte unter den Teilnehmern besonders die JuMis, d. h. die jungen Mitglieder von ADEXA. In seiner einführenden Präsentation lud er zu einem Spaziergang durch Mainz mit seiner 2000-jährigen Geschichte ein.
Naturheilkunde für Senioren
Dr. Oliver Ploss machte anschließend den Anfang mit der Perspektive des Heilpraktikers. Er gab zahlreiche Empfehlungen für pflanzliche Heilmittel, homöopathische Präparate und Schüßler-Salze für die im Alter typischen Diagnosen Demenz, Diabetes, Schlafstörungen, Inkontinenz, Osteoporose, Rheuma, Hypertonie, Katarakt und Ulcus cruris. Diese naturheilkundlichen Mittel können die schulmedizinische Therapie unterstützen, Prozesse positiv regulieren und eventuell auch eine Regeneration bewirken.
Trinkfläschchen statt Pralinen als Mitbringsel
Dr. Bettina Dörr legte in ihrem Vortrag den Schwerpunkt auf den erhöhten Proteinbedarf im Alter. Eiweiß ist in der zweiten Lebenshälfte nicht nur wichtig, um den Abbau von Muskelmasse zu verhindern, sondern es kann auch die Wundheilung z. B. bei bettlägerigen Patienten positiv beeinflussen. Die Ernährungswissenschaftlerin empfahl die Nahrungsergänzung durch Proteinpulver und eiweißreiche Trinknahrung, insbesondere wenn Fleisch bzw. Fisch nicht täglich auf dem Speisezettel stehen. Im zweiten Teil ging es um die ausreichende Versorgung mit Vitamin B12 , das im Alter oft substituiert werden muss.
Direkt nach der Mittagspause standen zwei Themen zur Auswahl:
„Start low, go slow”
Dr. Michael Jamour, Chefarzt der Geriatrie im Alb-Donau-Klinikum Ehingen, erläuterte den Zuhörerinnen, welche Gefahren die Multimedikation für ältere Patienten mit sich bringt. 18 oder sogar über 20 parallel eingenommene Arzneimittel führen zu einem erheblich erhöhten Risiko von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW). Sie erschweren aber auch die Compliance. Reduzierte Nierenfunktionen im Alter machen Dosierungsanpassungen erforderlich. Manche Arzneimittel gelten auch laut der 2011 veröffentlichten Priscus-Liste als „potenziell inadäquat“. Jamour empfahl außerdem die FORTA-Klassifikation nach Wehling und Burkhardt („Arzneitherapie für Ältere“), bei der Arzneimittel in vier Gruppen von A (eindeutig positive Nutzen-Risiko-Bewertung) bis D (obsolete Substanzen) eingeteilt werden.
„Saubere Zähne werden nicht krank“ – unter diesem Motto stellte Debora Mastrangelo für PKA und andere Interessierte dar, was Senioren mit Unterstützung durch die Apotheke für die Gesundheit ihrer Zähne tun können. Ein wichtiges Thema dabei war naturgemäß die Pflege von herausnehmbarem Zahnersatz und von Implantaten. Dafür hatte sie viel Anschauungsmaterial mitgebracht. Außerdem ging es um die Frage von homöopathieverträglichen Zahnpasten sowie die Auswirkungen von systemischen Erkrankungen wie Diabetes und Osteoporose und der entsprechenden Dauermedikation auf die Zahngesundheit.
Krankes Kind, Eltern als Pflegefall
Als Abschluss der zertifizierten Fortbildung erläuterte ADEXA-Juristin Minou Hansen die rechtlichen und tariflichen Möglichkeiten, die Angestellte haben, wenn sie kranke Kinder betreuen oder andere nahe Angehörige pflegen müssen – aber auch, was sie selbst dabei gegenüber dem Arbeitgeber beachten müssen. Dabei spannte sie zunächst den Bogen von den kurzfristigen Notfällen, für die man nach § 616 BGB unter Gehaltszahlung freigestellt werden muss, über das Kinderkrankengeld für den Nachwuchs unter zwölf Jahren bis zum tariflichen Anspruch, der für Kinder von zwölf bis 16 Jahren greift.
In der mittleren Lebensphase werden dann das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz relevant: Bei Akutsituationen gibt es mittlerweile für bis zu zehn Tage ein Pflegeunterstützungsgeld vom Staat, unabhängig von der Betriebsgröße. Letztere spielt jedoch bei der länger andauernden Versorgung von nahen Angehörigen eine Rolle: Der Rechtsanspruch im Pflegezeitgesetz für die teilweise oder vollständige Freistellung bis zu sechs Monaten greift erst bei mehr als 15 Beschäftigen, die Stundenreduzierung auf mindestens 15 Stunden für maximal 24 Monate im Familienpflegezeitgesetz sogar erst ab 26 Mitarbeitern. Da in beiden Fällen der Arbeitgeber nicht fortzahlungspflichtig ist, riet Hansen den Zuhörern, sich auch in kleineren Apotheken mit dem Inhaber über eine entsprechende freiwillige Lösung zu verständigen. |
Literaturtipps
M. Wehling, H. Burkhardt: Arzneitherapie für Ältere. Springer, 3. Auflage 2013
O. Ploss: Diabetes naturheilkundlich behandeln. GU Ratgeber Gesundheit, 2016
E. Thesing-Bleck, I. Hinneburg: Selbstmedikation für Senioren. Deutscher Apotheker Verlag, 2013
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