Die Seite 3

Im Durchschnitt gut, aber …

Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der DAZ

Die ABDA hat in der vorigen Woche ihren Apothekenwirtschaftsbericht mit den Zahlen für 2016 vorgestellt. Die wichtigsten Daten und eine Analyse dazu finden Sie auf Seite 18. Für die Apotheken ist das vorige Jahr demnach im Durchschnitt gut gelaufen. Doch weist die ABDA mit der seit Jahren üblichen Grafik darauf hin, dass die Spreizung der Apothekenlandschaft groß ist und weiter zunimmt. Der Durchschnitt sagt über immer mehr Apotheken immer weniger aus. In den Durchschnitt gehen große Apotheken ein, die mit hohen Investitionen Spezial­rezepturen herstellen, Krankenhäuser beliefern oder Arzneimittel verblistern. Selbstverständlich muss dieses große pharmazeutische Engagement in einem Jahresbericht abgebildet werden. Doch damit finden sich die vielen kleineren Apotheken, die die Versorgung für den größten Teil der Bevölkerung sicherstellen, in den Zahlen immer weniger repräsentiert. Nur mit diesen Apotheken kann der Auftrag zur flächendeckenden Versorgung erfüllt werden. Der Durchschnitt wird beiden Gruppen von Apotheken nicht gerecht. Außerdem suggerieren die guten Durchschnittszahlen der Öffentlichkeit, dass bei den Apotheken alles in Ordnung und vielleicht sogar noch Geld zu holen sei.

Es reicht inzwischen nicht mehr, wenn die ABDA dazu nur auf die große Spreizung der Umsätze verweist. Allerdings würde der frühere, von Politikern kritisierte Blick auf eine typische Apotheke – also auf den Modalwert der Verteilung – auch nicht weiterhelfen. Konsequent wären getrennte Analysen für verschiedene Umsatzgrößenklassen. Damit könnten die Apotheker zeigen, warum und in welchem Ausmaß die flächendeckende Versorgung durch das EuGH-Urteil bedroht ist. Die jetzt vorgelegte Durchschnittsbetrachtung nach dem ewig angewendeten Schema wird Politiker dagegen wohl nur müde lächeln lassen.

Noch aussagekräftiger wäre eine statistische Aufbereitung, die den „normalen“ Versorgungsauftrag von gesondert honorierten Spezialaufgaben trennt. Das klingt ambitioniert, wird aber für die Honorardiskussion ohnehin nötig sein. Das wäre zugleich ein politisches Signal der ABDA, die Apotheken in ihrer Verschiedenheit anzuerkennen. Apotheken mit besonderen pharmazeutischen Angeboten könnten anhand solcher Daten argumentieren, warum sie für ihre hohen Investitionen einen entsprechenden Ertrag erwarten. Und die vielen klassischen „Versorgungsapotheken“ würden sich endlich in den Zahlen der ABDA wiederfinden. Diesen Anspruch sollten alle Apotheker gemeinsam an einen Apothekenwirtschaftsbericht haben. Und dann hätte die ABDA endlich überzeugende Zahlen für die politische Arbeit zum EuGH-Urteil, zur Honorierung und für weitere Themen, die noch folgen mögen.

Dr. Thomas Müller-Bohn


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