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Adexa-Info
Was spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft?
Tarifbindung und beruflicher Rechtsschutz
Rechtsberatung und beruflicher Rechtsschutz
Viele Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter lassen sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der ADEXA-Rechtsabteilung geprüft wird. Als ADEXA-Mitglied kann man seinen Vertrag vor dem Unterzeichnen einschicken und bekommt ggf. Empfehlungen, wo man nachverhandeln sollte oder welche im Ernstfall unwirksame Klausel man getrost ignorieren darf.
Auch bei Zeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Juristinnen geben zu lassen. Und bei Beanstandungen hilft ein Schreiben aus dem Justiziariat an den Arbeitgeber oft schnell weiter.
Andere Beratungsthemen sind zum Beispiel die Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlung oder Zuschlägen (siehe Seite 74) oder die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht übrigens vom Tag des Beitritts an.
Wenn sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass ADEXA die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen dafür sind: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt dem Mitglied auf dessen Antrag eine entsprechende Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbstbeteiligung ist mit 150 Euro gering.
Tarifliche Ansprüche
Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tage bei einer Sechstagewoche, während der gesetzliche Mindestanspruch nur 24 Tage umfasst. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält (§ 11 Abs. 3 BRTV).
Anspruch auf diese tariflich festgelegten 33 bzw. 34 Tage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt oder Erhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Die Tarifbindung ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.
Beitragsfrei im Mai
Wer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2017 Mitglied bei ADEXA wird, profitiert bis Jahresende von allen Leistungen zum Nulltarif. Ab Januar 2018 wird der reguläre Mitgliedsbeitrag fällig. Eine Kündigung ist dann erstmals zum 31. Dezember 2018 möglich. Info: www.adexa-online.de.
Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (13. Tarifgehalt), die tarifliche arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (Tarifbereich ADA), die Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder die Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub).
Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist von Person zu Person unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen.
Wäre das nicht auch wichtig für Sie? |
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