Interpharm 2017 – Ernährungsmedizin

Viel drin, aber nicht viel dahinter

Die Versprechen der Superfoods

hb | In einer spannenden Tour d‘horizon gab Prof. Dr. rer. nat. Martin Smollich, Professor für Klinische Pharmakologie und Pharmakonutrition an der Praxishochschule Rheine, einen Einblick in die bunte Welt der Superfoods. Seine Hauptbotschaft: Meist gibt es für die blumigen Wirkversprechen keine Grundlage.
Foto: DAZ/Alex Schelbert
Prof. Dr. Martin Smollich

Smollich betonte eingangs, dass der Begriff „Superfood“ keine lebensmittelrechtliche Definition, sondern ein Marketingbegriff ist. Er sollte auch nicht mit Novel Food oder Functional Food verwechselt werden. Superfood zeichnet sich laut Smollich durch vier Charakteristika aus, darunter die exotische Herkunft und eine mythische Konnotation (siehe Tabelle) sowie den hochkonzentrierten Gehalt an einzelnen Nährstoffen. Außerdem sind deren positive Effekte zwar meist durch In-vitro- und/oder Tierversuche belegt, nicht aber durch Humanstudien. Trotzdem werden sie häufig mit vielversprechenden Wirkaussagen verknüpft. Direkt geht das aber nicht, denn nach der Health-Claims-Verordnung sind gesundheitsbezogene An­gaben auf Lebensmitteln verboten, es sei denn, sie wurden durch die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA ausdrücklich erlaubt. Derzeit gibt es rund 300 solcher zugelassener Claims, die in eine Positivliste auf­genommen wurden.

Viele sind Novel Food

Für die Produktgruppe ist außerdem die EU-Verordnung über neuartige ­Lebensmittel (Novel Food) von Bedeutung. Sie regelt das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die vor dem 1. Januar 1997 in der EU nicht verbreitet waren. Dazu zählen viele Superfoods, denn sie kommen meist aus anderen Kontinenten. Novel Food muss von der EFSA über den Nachweis der Unbedenklichkeit zugelassen werden, und es wird eine maximale Zufuhrempfehlung definiert. Diese Hürde zu nehmen ist nicht leicht, wie Smollich anhand einiger Beispiele deutlich machte, die derzeit „en vogue“ sind (siehe Tabelle).

Tab.: Beispiele für Superfood [Quelle: nach M. Smollich]
Produkt und Herkunft
gängige Werbeslogans
prominente Inhaltsstoffe
Status, Sicherheitshinweise, maximale Verzehrsmenge
Chia-Samen
Mexiko
„Powernahrung der Azteken“
α-Linolensäure
quellfähige Ballaststoffe
Novel Food
15 g/Tag (EFSA)
Goji-Früchte
China
„natürliches Antiaging“
Zeaxanthin, Lutein, Betacarotin
kein Novel Food
bis 50 g/Tag unbedenklich,
hohes allergenes Potenzial (BfR), Interaktionen mit Blutgerinnungshemmern (BfArM)
Maca-Pulver
Peru
„Sexknolle aus Peru“
sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe
Novel-Food-Prüfung läuft
Açai Beere
Südamerika
„Powerbeere vom Amazonas“
Polyphenole, Anthocyane, Mangan
kein Novel Food
unbedenklich (FDA)
Camu-Camu (Früchte)
Brasilien
„Vitamin-C-Bombe“
Vitamin C
nur als Pulver zugelassen (EFSA)
Moringa-Blätter
Nordindien
„Baum der Unsterblichkeit“
Eisen, Calcium
keine Zulassung als Novel Food (EFSA),
häufig verunreinigt mit Salmonellen, Pestiziden, Mineralöl
Noni-Frucht
Australien, Polynesien
„Zauberfrucht der Südsee“
Novel-Food-Zulassung mit Auflagen (EFSA)
maximal 30 ml/Tag (BfR)
Hinweise auf Lebertoxizität
Afa-Alge
Weltweit verbreitet
„Lebenselixier aus dem Meer“
hoher Proteingehalt
Microcystine (hepatotoxisch, karzinogen?)
Neurotoxine: Saxitoxin, Anatoxin-a
bisher keine behördliche Reglementierung für Lebensmittel
Grenzwerte für Toxine in NEM häufig überschritten

BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfR: Bundesinstitut für Risikobewertung, EFSA: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, FDA: Food and Drug Administration

Werbung durch die Hintertür

Da Super Food in der Regel keine zulässigen Health Claims besitzen, erfolgt das Marketing indirekt über Bücher und Broschüren, in denen zum Teil mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Alzheimer, ADHS, Krebs und Depressionen geworben wird. So zum Beispiel für die Afa-Alge, die im Gegensatz zu den meisten anderen Produkten nirgends traditionell verwendet wird. De facto ist die Afa-Alge eine weltweit in Süß-und Brackwasser vorkommende Bakterienart. Hauptquelle für entsprechende Nahrungsergänzungsmittel ist der Lake Klamath im US-amerikanischen Bundesstaat Oregon. Entsprechende Nahrungsergänzungsmittel (NEM) werden hauptsächlich über das Internet vertrieben.

Zweifelhafte Vergleiche

Neben den Claims hält Smollich auch viele Aussagen zu den Nährstoffgehalten der Produkte für fragwürdig. Häufig werden die Gehalte an prominenten Inhaltsstoffen in ein Verhältnis zu Lebensmitteln des täglichen Verzehrs gesetzt, und zwar so, dass das jeweilige Superfood dabei möglichst gut wegkommt. Dabei enthält zum Beispiel eine Tagesportion Moringa-Pulver (Werbung: viermal mehr Calcium als Milch) 184 mg Calcium, ein Vollkornbrot mit Gouda dagegen tatsächlich zweieinhalbmal so viel.

Zudem werden die Produkte nicht in ihrer ursprünglichen Form, sondern als Zubereitungen angeboten (Pulver, Säfte, usw.), die mit der Anwendung im Herkunftsland nichts gemein haben. Schon allein deswegen bezweifelt er die Übertragbarkeit der vermeintlichen Wirkungen auf unsere hiesigen Verhältnisse. Superfoods sind nicht per se schlecht, gestand Smollich abschließend zu. Sie könnten lecker und nährstoffreich sein. Man solle nur keine Wunder von ihnen erwarten.

Wer Näheres zu den Produkten wissen möchte, sollte sich in zuverlässigen Fachquellen informieren, rät Smollich, wie etwa über das EU-Register aller zugelassenen Health Claims (http://ec.europa.eu/nuhclaims/) oder auch über die Internet-Seiten des Bundesinstituts für Risikobewertung (www.bfr.bund.de), beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) oder der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (www.efsa.europa.eu/de). Eine alphabetische Produktübersicht zu Superfood und Nahrungsergänzungsmitteln bieten außerdem die Verbraucherzentralen an (www.verbraucherzentrale.de). Zur Vorsicht mahnte er demgegenüber bei dem Portal European Food Information Council (EUFIC), das zwar nach Unabhängigkeit klingt, aber von der Lebensmittelindustrie finanziert wird. |

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