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Studienplatz für jeden, „der an Pharmazie interessiert ist“

Linke fordern Reform der Studienzulassung

hfd | Die Linke-Fraktion im Bundestag hat in einem Antrag gefordert, die Zahl der Studienplätze in knappen Fächern deutlich auszubauen. Jeder an Pharmazie Interessierte soll Zugang zum Studium erhalten, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der Linken gegenüber DAZ.online.

In ihrem Antrag „Soziale Durchlässigkeit bei Zugang und Zulassung zu Hochschulen durchsetzen“ fordert die Linke-Bundestagsfraktion, Studienplatzkapazitäten unter anderem in der Pharmazie entsprechend der Nachfrage deutlich auszubauen und so Auswahlkriterien wie den Numerus Clausus (NC) überflüssig zu machen. Abiturienten sollten einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz ihrer Wahl erhalten, fordert die Fraktion.

Die Hälfte geht derzeit leer aus

Neben der Medizin, auf die die Linken-Abgeordneten in ihrem Antrag beispielhaft eingehen, ist auch die Pharmazie für die Parlamentarier ein Thema. „Auf jeden freien Pharmazie-Studienplatz kommen im Durchschnitt zwei Bewerberinnen oder Bewerber“, erklärte die wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Nicole Gohlke, gegenüber DAZ.online. Die Hälfte ginge also leer aus. „NCs und andere Zulassungsbeschränkungen wirken sozial selektiv“, kritisiert sie: Jugendliche aus Akademikerhaushalten hätten viel bessere Chancen, diese ­Hürden zu nehmen. Bildungschancen sollten aber nicht in einem Wettbewerb vergeben werden, bei dem die Schwächsten verlieren, fordert die Linken-Politikerin. „Wer die Hochschulzulassung erreicht hat und sich für Pharmazie interessiert, muss auch Zugang zum Pharmazie-Studium haben“, erklärt sie. „Ein Ausbau der Kapazitäten ist daher unbedingt angezeigt.“

Die Linken-Fraktion verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977 (Az. 1 BvF 1/76), nachdem „jede Auswahl zwischen hochschulreifen Bewerbern eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter in der Verteilung von Lebenschancen darstellt“. Der Ausschluss eines erheblichen Teils hochschulreifer Bewerber vom Studium ihrer Wahl bewege sich am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren.

Studienplätze nicht verschenken

Nachdem der Antrag kürzlich in erster Lesung im Bundestag verhandelt wurde, wird er entweder im Mai oder Juni im Bildungs-Ausschuss des Bundestags landen. Bei der Großen Koalition dürfte er auf Ablehnung stoßen. So sagte der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski bereits bei der ersten Bundestagsdebatte, seine Fraktion erteile dem „Verschenken von Studienplätzen“ eine ganz klare Absage – stattdessen setze seine Fraktion auf den Leistungsgedanken.

Im Januar hatte der Bundesverband der Pharmaziestudierenden gemeinsam mit Verbänden sechs anderer gesundheitsbezogener Studiengänge Reformen gefordert, die Abiturnote als Auswahlkriterium abzuwerten und beispielsweise Fach- und Berufsqualifizierungen wie absolvierte Praktika und das Interesse am Studienfach deutlich stärker zu berücksichtigen. |

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