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„Der Effekt wäre dramatisch“
AEP und Kohlpharma warnen vor einem Verbot „echter“ Skonti – und widersprechen Kaapke
Da er nur noch eine Großhandelsmarge von rund 4,5 Prozent habe, entziehe er sich selbst die wirtschaftliche Grundlage, wenn er dauerhaft höhere Preisnachlässe gebe.
Widerspruch von AEP ...
Dieser Argumentation widerspricht nun Jens Graefe, der Geschäftsführer des Pharmagroßhandels AEP, dessen Konditionen zu dem einschlägigen „Skonto-Verfahren“ geführt haben, gegenüber der DAZ. Bei der von Kaapke angeführten Großhandelsmarge von 4,5 Prozent handle es sich um die Rohertragsmarge, die erst nach Abzug aller Rabatte und Skonti errechnet wird. Die Ausgangsspanne des Großhandels liegt nach Graefes Aussage eher bei 6,3 Prozent – „darauf bezieht sich auch der Handelsspannenausgleich unserer Wettbewerber“, so Graefe. Dazu kämen noch die Skonti, die der Großhandel von den Herstellern bekommt, laut Graefe im Moment ungefähr 1,5 Prozent – „so dass grundsätzlich um die 7,8 Prozent als Ausgangsmarge zur Verfügung stehen“.
Weiter gibt Graefe zu bedenken, dass sich all diese Aussagen nur auf verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehen, „bei Non-Rx ist das noch ein ganz anderes Spiel“. Hier sei die Marge deutlich höher. Dazu kämen noch die Servicegebühren, die der Großhandel inzwischen oft von der Apotheke verlange sowie Werbekostenzuschüsse der Hersteller. Kaapkes logische Verknüpfung von Großhandelsmarge und möglicher Konditionen sei „insofern inhaltlich und systematisch falsch“, findet Graefe.
... und Kohlpharma
Widerspruch gegen Kaapkes Argumentation kommt auch vom Arzneimittelimporteur Kohlpharma, aus dessen Kundenzeitschrift „Apothekenmarkt“ Kaapke zitiert hatte. Der Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller widerspricht in einem Leserbrief an die DAZ dem Postulat des „Offenbarungseids“: „Neben der notwendigen Bemühung um die Steigerung des eigenen Absatzes kann ein Kaufmann (der Apotheker ist per Gesetz Muss-Kaufmann) sein Ergebnis nur steigern, wenn er in den Verhandlungen mit seinen Lieferanten Vorteile aushandelt, die seinen Einkaufspreis senken“, gibt Geller zu Bedenken. Und bisher gebe es ja auch kein höchstrichterliches Verbot „echter Skonti“ für vorfällige Zahlung. Auch Geller weist darauf hin, dass der pharmazeutische Großhandel eben nicht nur die Differenz zwischen Herstellerabgabepreis (ApU) und Apothekeneinkaufspreis (AEP) zur Verfügung hat, sondern seinerseits „neben anderen Einkaufsvorteilen Skonti der Industrie“ erhalte.
Geller warnt eindringlich vor den Folgen eines generellen Verbots „echter“ Skonti für vorfällige Zahlung: „Der Effekt auf die Stabilität der Offizin-Apotheke wäre dramatisch, sofort in fast jeder Apotheke spürbar und der Gesetzgeber zu sofortigem Handeln gezwungen.“ Letzterem blieben dabei nur zwei Optionen: die Apothekenaufschläge anzuheben (Honorarerhöhung) oder die Gewährung eines marktüblichen Skontos explizit zu erlauben.
„Auswirkungen größer als die des EuGH-Urteils“
Auch aus Graefes Sicht unterschätzen Apotheker und ihre Standesvertreter massiv die Folgen eines möglichen höchstrichterlichen Verbots von Großhandelskonditionen über 3,15 Prozent: „Ein Urteil gegen den Skonto beim Großhandel wird analog auf die großen Hersteller anzuwenden sein“, ist er überzeugt. Diese warteten nur darauf, einen Grund zur Streichung ihrer Skonti zu haben. In der Folge würden der gesamten Lieferkette 1,5 Prozent Marge fehlen, „die sich der Großhandel von der Apotheke holen muss“.
Graefe hält das denn auch für den wahren Grund des Verfahrens gegen die AEP-Konditionen: Einen Anlass für eine großangelegte Kürzungswelle des Großhandels zu schaffen. „Das ist doch das Ziel des Prozesses: Dass in Zukunft alle 130 km/h fahren.“ Insgesamt, so Graefe, seien die möglichen Auswirkungen des Skonti-Verfahrens auf die flächendeckende Versorgung mit Apotheken größer als die des EuGH-Urteils zu den Rx-Boni ausländischer Apotheken. Denn von der „Umverteilung von der Apotheke zur Industrie“ durch Wegfall der Skonti seien alle Apotheken stark betroffen. |
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