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Apotheker auf jeder Station
Niedersachsen plant Änderung des Krankenhausgesetzes für mehr AMTS
Die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt will in Reaktion auf eine Mordserie eines Krankenpflegers einen „Meilenstein zur Stärkung der Patientensicherheit“ erreichen. Der Pfleger hatte zugegeben, 90 Patienten eine Überdosis des Herzmittels Ajmalin verabreicht zu haben, bis zu 30 sollen verstorben sein.
Auf der AMTS liege daher der „besondere Augenmerk“ des neuen Gesetzentwurfes, betont Rundts Haus in einer Pressemitteilung. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in Niedersachsen sicherzustellen, dass die Krankenhausapotheke oder die krankenhausversorgende öffentliche Apotheke in hinreichendem Verhältnis zur Anzahl der Betten Stationsapotheker „als präsente Beratungspersonen auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben die Aufgabe, im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit mit ärztlichem und pflegerischem Personal „zu einer sicheren, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beizutragen“. Stationsapotheker sollen insbesondere zu Fragen der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten. Die Leiter der Klinikapotheken oder der versorgenden öffentlichen Apotheken sollen mit dem leitenden Arzt, der leitenden Pflegefachkraft und gegebenenfalls weiteren Personen Arzneimittelkommissionen (AMK) bilden. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass in jedem Krankenhaus ein Fehlermeldesystem eingeführt werden muss.
Frank Dombeck, der pharmazeutische Geschäftsführer der Apothekerkammer Niedersachsen, begrüßte gegenüber DAZ.online die beabsichtigte Einführung des Stationsapothekers: „Die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers sollte nicht länger nur eingeschränkt als Arzneimittellogistiker genutzt werden.“ |
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