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AOK will Verträge mit Versandapotheken
AOK-Bundesverband lehnt Rx-Versandverbot kategorisch ab
Aus Sicht des AOK-Verbandes ist es fraglich, ob das Rx-Versandverbot „nach zwölf Jahren gelebtem Versandhandel“ überhaupt europarechtskonform durchgesetzt werden könne. Er ist überzeugt, dass die rückgängige Apothekenzahl nicht auf den Versandhandel zurückzuführen sei, sondern vielmehr durch „Konzentrationsprozesse“ erklärt werden könne. Ohnehin sei die Apothekendichte in Deutschland mit Blick auf den EU-Vergleich noch „hinreichend“.
Der Verband weist auch darauf hin, dass das Verbot aus Kassensicht in- und ausländische Versandapotheken benachteiligen würde. „Wird den Versandapotheken die Berechtigung des Rx-Versandes genommen, wird folglich einer Vielzahl von deutschen (Versand-) Apotheken ein zusätzlicher und den wenigen ausländischen Versandapotheken der einzige Vertriebsweg genommen.“ Außerdem sei das Versandverbot nicht zeitgemäß und werde vom Gesundheitsministerium noch dazu nicht ausreichend gut begründet.
Die AOK hat auch schon ein Alternativmodell für den Apothekenmarkt in petto. Demnach soll die Arzneimittelpreisverordnung in ein Höchstpreismodell umgestaltet werden, unter Beibehaltung des einheitlichen Herstellerabgabepreises. Das Ziel der AOK: „Sowohl in- wie auch ausländische Versandapotheken haben erkennen lassen, dass für diesen Vertriebsweg Wirtschaftlichkeitsreserven bestehen.“ Um diese Reserven zu heben, sollen die Krankenkassen Direktverträge mit den Versandapotheken abschließen, „analog zu den Verträgen mit Krankenhausapotheken“. Offenbar sieht die AOK nicht nur finanzielle Anreize in der Zusammenarbeit mit den Versendern, sondern auch Vorteile für die Versorgung. Denn in den Verträgen mit den Versandapotheken könnten laut Kassenverband auch „Vereinbarungen über zusätzliche Angebote und pharmazeutische Dienstleistungen zur Stärkung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung für die Versicherten“ getroffen werden. Die dadurch erzielten Einsparungen sollten „größtenteils“ der Versichertengemeinschaft zugute kommen. Direkte Rabatte für Versicherte sollten eine „marginale“ Höhe nicht überschreiten. |
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