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Im Zeichen der Bundestagswahl
Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Gesetzesinitiativen und Impulse aus 2016 – das wird das gesundheitspolitische Jahr 2017 prägen. Dabei ist Eile angesagt für alle Entscheidungen, die noch in dieser Legislaturperiode getroffen werden sollen. Denn im Herbst steht die Bundestagswahl im Kalender. Und danach heißt es ohnehin: Neues Spiel, neues Glück!
Die wichtigste anstehende Regelung betrifft das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). Es wird wohl im April in Kraft treten. Der vorliegende Entwurf ist für Arzneimittel-Hersteller ein herber Rückschlag. Denn er konterkariert das wichtigste Ziel des Pharma-Dialoges, nämlich die Stärkung des Forschungs-, Produktions- und Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Vor allem die erneute Verlängerung des Preismoratoriums ist schädlich. Damit dürfen Arzneimittel-Hersteller auch weiterhin Kostensteigerungen nicht weiterreichen: Ein Markteingriff, der die Unternehmen massiv belastet und als Konsequenz zu Sortimentsbereinigungen führen kann, vor allem zulasten von Patienten. Damit schwächt das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – ironischerweise – die Arzneimittelversorgung nachhaltig.
Ein weiterer Malus droht der Arzneimittelversorgung durch das EuGH-Urteil zu den Rx-Boni: Ausländische Versandapotheken unterliegen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht der deutschen Preisbindung. Das kann die wohnortnahe und flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährden. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einem Gesetzentwurf für ein Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel reagiert. Auch das sollte bis Sommer durch sein, wenn es den Winter erleben möchte. |
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