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- AZ 30/2017
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Gesundheitspolitik
Selektiv statt kollektiv
AOK Ba-Wü mit eigenen Forderungen zur Wahl
In der vergangene Woche veröffentlichten Agenda der AOK BA-Wü finden sich weitreichende Ausführungen zum Arzneimittelmarkt – was nicht überrascht, schließlich gilt Kassenchef Christopher Hermann als Pionier der bundesweiten AOK-Rabattverträge. Jetzt will er noch viel weiter gehen: „Die AOK Baden-Württemberg will nicht nur mehr Wettbewerb, sondern stellt als Grundlage dafür auch das Kollektivvertragssystem insgesamt infrage.“ Die Verpflichtung „einheitlich und gemeinsam“ will die Kasse – mit Ausnahme der Notfallversorgung – abgeschafft wissen. So könnten auch strukturelle Defizite in der Versorgungslandschaft gelöst werden, erhofft sich die AOK.
Auch im Apothekenmarkt müsse es nach dem Urteil des EuGH darum gehen, mehr regionale Verträge möglich zu machen. „Damit hier der Wettbewerb endlich Einzug erhält und verkrustete Strukturen aufgebrochen werden, sollte die starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufgehoben und durch eine rabattfähige und für Selektivverträge geöffnete Höchstpreisregelung ersetzt werden.“ Auch eine Stärkung des Versandhandels mit Arzneimitteln wünscht sich die AOK.
Indessen haben auch die Ersatzkassen ihre gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl kundgetan. Anders als AOKen und GKV-Spitzenverband verzichten TK, Barmer, DAK und Co. aber auf umwälzende Forderungen für die Apotheken. Mit Blick auf den Arzneimittelmarkt ist ihnen wichtig, sich „vom bisherigen Dogma der freien Preisbildung bei Arzneimitteln zu trennen“. Der verhandelte Preis für neue Arzneimittel sollte rückwirkend ab dem ersten Tag gelten. |
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