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Gesundheitspolitik
AMVSG in Kraft getreten: mehr Geld für Rezepturen
Neue Taxierung: Softwarehäuser versprechen reibungslosen Übergang
Trotz des lange unklaren Datums für das Inkrafttreten sollte die Umsetzung der neuen Tax-Regelungen in der Apotheken-Software am Wochenende reibungslos vonstatten gegangen sein. Das hatten die großen Softwarehäuser im Vorfeld zugesichert.
Bei Lauer-Fischer hieß es, man sei „komplett vorbereitet“. Bereits Ende März 2017 habe man die notwendigen Programmänderungen vorgenommen, sodass mit Inkrafttreten des AMVSG lediglich das neue Honorar eingefügt werden müsse. Dank der Online-Erreichbarkeit würden die neuen Aufschläge über Nacht vollautomatisch eingespielt. Sollte eine Apotheke online nicht erreichbar sein, könne sie die neuen Honorare auch per Hand eingeben.
Auch die ADG ließ wissen, die Apotheken könnten den bevorstehenden Änderungen „gelassen entgegensehen“. Sobald das AMVSG offiziell verkündet ist, erhielten ADG-Kunden eine Benachrichtigung und die notwendigen Softwareanpassungen würden per Online-Update übertragen.
Awinta versprach ebenfalls ein automatisches und pünktliches Update. Falls die Apotheke selbst aktiv werden müsse, werde sie gegebenenfalls direkt informiert.
Und auch Pharmatechnik erklärte sich für „gerüstet für einen pünktlichen Umstieg“. Bereits vor einem Monat habe man über ein Update die gesetzlichen Änderungen des AMVSG an alle Kunden ausgeliefert. Die Apotheken müssen nichts tun, die Änderungen würden zum 13. Mai automatisch aktiviert.
Sollte es bei der automatischen Aktualisierung der Software dennoch haken, müssen die Apothekenteams selbst für die richtige Taxierung sorgen. Wie die ermittelten Preise beim Bedrucken der Rezepte berücksichtigt werden können, ist abhängig von der jeweils verwendeten Software zu klären.
Genaue Informationen zur Errechnung der neuen Taxpreise für Rezepturen nach der geänderten Arzneimittelpreisverordnung finden Sie in der DAZ Nr. 19, 2017, S. 14.
Das AMVSG enthält zudem zahlreiche weitere Regelungen, die vor allem die pharmazeutische Industrie betreffen. So wird die frühe Nutzenbewertung an verschiedenen Stellen nachjustiert. Auch das Thema Lieferengpässe hat der Gesetzgeber angepackt – wenn auch eher zögerlich. So werden Pharmaunternehmen verpflichtet, Krankenhäuser zu informieren, sobald ihnen Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln vorliegen. Und die zuständigen Bundesoberbehörden können nun von Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen betroffener Arzneimittel fordern. |
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