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DPhG fordert Akademische Ausbildungsapotheken für Alle
Weitere Schritte zur Erhöhung der Qualität im Dritten Ausbildungsabschnitt angemahnt
Im Folgenden drucken wir die Stellungnahme der DPhG im Wortlaut ab:
„(15.02.2016). Mit der Überarbeitung des „Leitfadens für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ ist der erste wichtige Schritt getan. Das allein reicht aber nicht aus, um die Qualität im Dritten Ausbildungsabschnitt des Pharmaziestudiums flächendeckend zu steigern und zu sichern.
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e. V. (DPhG) hat im Rahmen ihres Konzepts „Pharmazie 2020“ eine bessere Strukturierung und Qualitätssicherung des Dritten Ausbildungsabschnitts gefordert, der außerhalb der Universität stattfindet. Auf Initiative der DPhG wurde im Jahr 2014 bei der Bundesapothekerkammer (BAK) eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kammern, DPhG und Studierenden (BPhD) einberufen mit dem Ziel, die Inhalte des Dritten Ausbildungsabschnitts zu aktualisieren und die Qualität der Ausbildung zu steigern. Aus Sicht der DPhG ist der von der Arbeitsgruppe entwickelte und im April letzten Jahres von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedete „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ ein wichtiger Schritt in Sachen Qualitätssteigerung. Der umfangreiche Leitfaden, den man von der Homepage der ABDA herunterladen kann (http://www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/ausbildung/), enthält einen aktuellen Musterausbildungsplan, 26 Arbeitsbögen sowie einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker. Im Leitfaden enthalten sind auch klinisch-pharmazeutische Themen wie das Medikationsmanagement, die neue pharmazeutische Dienstleistungen begründen werden und die fachlich-wissenschaftliche Kompetenz des Apothekers in der Öffentlichkeit unterstreichen. Leider handelt es sich beim Leitfaden nur um Empfehlungen, nicht um verbindliche Vorschriften für die praktische Ausbildung in der Apotheke. Die ABDA empfiehlt daher den Pharmazeuten im Praktikum und den Ausbildungsapothekern, den Musterausbildungsplan des Leitfadens in den Ausbildungsvertrag zu integrieren. Notwendig wäre aber aus Sicht der DPhG eine bundesweit einheitliche Regelung, die den Musterausbildungsplan verbindlich für die Ausbildung vorschreibt. Der Musterausbildungsplan sollte dann auch entsprechend von den Prüfern im Dritten Ausbildungsabschnitt berücksichtigt werden. Die DPhG wird alles dazu beitragen, den Leitfaden im Hochschulbereich und bei ihren Mitgliedern zu propagieren.
Akademische Ausbildungsapotheken bundesweit
Die DPhG bedauert es, dass die von der Arbeitsgruppe ebenfalls entwickelten „Richtlinien zur Akkreditierung Akademischer Ausbildungsapotheken“ am 25.11.2015 von der BAK-Mitgliederversammlung mehrheitlich abgelehnt worden sind mit den Argumenten, man möchte zum einen nicht einzelne Ausbildungsapotheken herausstellen, und zum anderen seien die Anforderungen an die Akkreditierung zu hoch. Akkreditierte Akademische Ausbildungsapotheken gibt es schon seit einigen Jahren in Baden-Württemberg, Hamburg und Westfalen-Lippe. Sie werden nach den dort gültigen, aber nicht nach bundesweit einheitlichen Kriterien akkreditiert. Eine deutschlandweite, einheitliche Umsetzung des Konzepts der Akademischen Ausbildungsapotheken wäre aus Sicht der DPhG ein starkes Signal für mehr Qualität im Dritten Ausbildungsabschnitt. Die hohen Anforderungen an die Person des Ausbilders und die Apothekenstruktur einerseits sowie die attraktiven Ausbildungsangebote an die Pharmazeuten im Praktikum andererseits hätten eine starke Außenwirkung und würden dadurch die Qualität der Ausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt insgesamt spürbar steigern. Die DPhG rät daher den Kammern, das Konzept der bundesweiten Akademischen Ausbildungsapotheken weiterzuverfolgen. Die DPhG bietet ihre tatkräftige Unterstützung an. |
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