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Adexa-Info
Datenkraken machen fette Beute
Gesundheits-Apps sollen den Krankenkassen Gesundheitsdaten liefern
Einer repräsentativen Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge nutzen 31 Prozent der Bürger sogenannte Fitness-Tracker. Sie erfassen die Körpertemperatur (99% aller User), das Körpergewicht (75%), die Schrittzahl (62%) sowie die zurückgelegte Strecke (57%).
Verbrauchern sind die Risiken durchaus bewusst: Etwa 32 Prozent befürchteten falsche Messwerte und 31 Prozent unsinnige Gesundheitsratschläge. Beim Thema Datenschutz wurden 39 Prozent pessimistisch, während 28 Prozent hier kein Problem sahen. 32 Prozent kreuzten an, persönliche Gesundheitsdaten gingen niemanden etwas an. Weitere 49 Prozent wollten selber bestimmen, wer ihre Bits und Bytes erhält (Zahlen des Marktforschers YouGov).
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sieht das größte Potenzial von Wearables in der Prävention von Krankheiten und in der medizinischen Versorgung. Er fordert „höchste Standards für Datenschutz und technische Sicherheit“ bei der Datenverarbeitung, warnt jedoch vor allzu restriktiven Bestimmungen: „Die Weitergabe von Daten kann z. B. für individuelle Gesundheitshinweise sinnvoll oder sogar notwendig sein.“ Dünnes Eis: Schon länger plant Generali als Anbieter privater Krankenversicherungen, Daten zu Fitness, Ernährung und Lebensstil von Kunden zu sammeln, und lockt mit Rabatten auf Beiträge. Generali plant, das Produkt „Vitality“ noch im ersten Halbjahr 2016 anzubieten. Und die Techniker Krankenkasse (TK) will Daten von Fitness-Trackern über elektronische Patientenakten sammeln und auswerten.
Verbraucherschutz geht vor
Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) äußerte sich besorgt: „Niemand sollte gezwungen sein, seine Fitness überwachen zu lassen.“ Versicherte dürften keine Nachteile haben, wenn sie ihre Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellten. Maas weiter: „Es darf nicht sein, dass Informationen über individuelle körperliche oder seelische Schwächen auf dem Datenmarkt die Runde machen. Wir werden deshalb prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung einzuschränken.“ |
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