Wirtschaft

Günstige Preise sind schön, aber ...

Wenn ungezügelter Preiswettbewerb zu Verwerfungen führt

Von Andreas Kaapke | Im Rahmen des EuGH-Urteils zum Preiswettbewerb bekamen Überlegungen Nahrung, ob ein freigegebener Preiswettbewerb in Apotheken nicht förderlich wäre. In diversen Kommentaren von Publikumsmedien war diese Behauptung nachzulesen, immer mit dem flankierenden Argument der günstigeren Preise. Diese Stimmen wurden auch mit dem Hinweis auf andere Branchen laut. Wettbewerb, auch oder gerade in Form eines Preiswettbewerbs, ist in sozialen Marktwirtschaften ein Grundprinzip, von daher eine zunächst durchaus naheliegende Überlegung. Dies ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass jeder Preiswettbewerb in jeder Branche tatsächlich zu insgesamt besseren Resultaten führt, gemessen am Funktionieren des Marktes. Es gibt eindrückliche Beispiele, dass es eben auch anders kommen kann als idealtypisch intendiert.

Für die Entwicklung einer Wettbewerbskultur in Deutschland waren die Jahre 1973/74 maßgeblich, denn damals wurden in der 2. Kartellrechtsnovelle des GWB dem Preiswettbewerb für Markenartikel die Tore geöffnet. Bis dahin galt in allen Branchen die Preisbindung der 2. Hand: Der Hersteller konnte die Händler verpflichten, seine Produkte zu von ihm festgelegten Preisen zu verkaufen, was gleichbedeutend damit war, dass sich auf der Handelsstufe der Wettbewerb auf Sortiments-, Standort-, Beratungs- und Servicefragen kaprizierte. Ab 1973/74 begann – gesetzlich verankert und ausdrücklich gewünscht – ein Preiswettbewerb. Treiber für diese Entwicklungen waren in erster Linie die Verbraucher, die dadurch in den Genuss attraktiver Angebote kommen sollten. Die Lobbyisten haben damals im Übrigen darauf hingewiesen, dass sie mit einer spürbaren Erhöhung der Preise rechnen. Heute gibt es nur noch wenige Produktgruppen, in denen eine Preisbindung herrscht. Bekannt sind die sogenannten Kulturgüter wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, als zweites Beispiel werden gerne Arzneimittel zitiert. Das ist aber nur eingeschränkt zutreffend, da sie nicht den Status eines frei verfügbaren Artikels haben, sondern als Gut der besonderen Art in ebenso besonderer Hinsicht nicht einem Preiswettbewerb unterliegen sollen. Mit Arzneimitteln soll kein Preiswettbewerb entfacht werden, um Hortungs­effekte oder andere Verwerfungen zu verhindern.

Schaut man nun auf die Branchen, in denen ein weitgehend ungehemmter Preiswettbewerb entfesselt wurde, sieht man bei allen Vorteilen durchaus auch Verwerfungen, denn Preiswettbewerb geht in der Regel auch mit zunehmender Konzentration einher. Genau mit Bekanntgabe der 2. Kartellrechtsnovelle wurden mit dm und Schlecker zwei über die letzten Jahrzehnte zumindest zunächst ausgesprochen erfolgreiche Drogeriemarktketten gegründet. Während dm erfolgreicher denn je agiert, ist Schlecker nun Geschichte. Betrachtet man den Markt für Drogerieartikel, sieht man genau, wie eine schleichende Konzentration Einzug hielt. Kleinere inhabergeführte Drogerien gibt es heute praktisch nicht mehr, auch Verbundsysteme mit freiwilligen Mitgliedschaften sind nicht bekannt. Zudem haben sich die Strukturen, wie sie noch vor rund zehn Jahren bestanden haben, dramatisch verändert. Von den sieben großen Drogerie­ketten Müller, dm, Schlecker, Ihr Platz, KD, Rossmann und Budnikowsky gibt es drei in dieser Form nicht mehr. ­Schlecker und Ihr Platz sind zwischenzeitlich insolvent, KD wurde verkauft und in die Rossmann-Gruppe konsolidiert. Dies soll hier nicht per se problematisiert werden, zeigt aber die zunehmende Konzentration von Märkten auf, die nicht zuletzt dem Preiswettbewerb geschuldet ist.

Das Beispiel Kaiser’s Tengelmann

Auch an einem anderen Beispiel kann man sehen, was sich aus einem starken Preiswettbewerb entwickeln kann. Aktuelles Tagesschauthema ist die zunächst geplatzte und nun mehrfache Schleifen nach sich ziehende Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka. Eigentlich sind die rund 550 Filialen umfassenden Kaiser’s-Märkte nicht so systemrelevant, dass daraus längere Kartellrechtsstreitereien zu befürchten gewesen wären. Da aus Sicht der Wettbewerbs­hüter der Markt aber bereits von einer Nachfragemacht des Handels geprägt ist, schaut man bei derlei Übernahmen genauer hin. Die Übernahme durch Edeka würde in einigen Marktgebieten den Wettbewerb zu stark einschränken, ­darum kam es zur Ablehnung der Übernahme durch das Kartellamt, eine Entscheidung, die gerichtlich bestätigt wurde. Das stärkste Schwert des Wirtschaftsministers – die sogenannte Ministererlaubnis – hat aus Verfahrensgründen nicht ausgereicht, um das Urteil zu kippen. Im Gegenteil: nur durch Schlichtungen deutet sich nun ein Kompromiss an. Allein die Auswahl des Vermittlers, der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, zeigt das Politikum. Aber was soll dadurch zum Ausdruck gebracht werden: dass die (zu) liberale Wirtschaftspolitik durch einen von ihr massiv geförderten Preiswettbewerb bei zu starken Konzentrationstendenzen – siehe Lebensmitteleinzelhandel – dann an anderer Stelle wieder eingefangen werden muss, um den Wettbewerb doch noch zu sichern. Das mutet grotesk an. Der durch nahezu freie Preise beförderte Wettbewerb führt zu oligopolistischen Strukturen und droht manche Marktgebiete zu monopolisieren.

Bei Apotheken findet man für beide Probleme Regulierungen: Preisbindung und Mehrbesitzverbot (also keine Konzentration auf einzelne Marktteilnehmer). Auch wenn das Mehrbesitzverbot ursprünglich aus anderen Motiven eingeführt wurde, hat es doch die Konsequenz, dass solcherlei Verwerfungen vermieden werden. Hat der EuGH all das vergessen? Oder ist es ihm egal? Muss es ihm gar egal sein, da deutsches „Hoheitsgebiet“?

Das Argument übrigens seitens der Politik, bei Kaiser’s Tengelmann seien über 10.000 Arbeitsplätze gefährdet, stimmt nur eingeschränkt. Dies würde unterstellen, dass die Läden bei nicht zu erzielender Einigung ersatzlos wegfielen. Wäre dem so, gäbe es gegenwärtig in diesen Marktgebieten eine Überversorgung. Beim Wegfall hätte der Markt funktioniert und bedingte gerade kein Eingreifen des Staates. Oder das Filialnetz wird zerschlagen und es bricht sich dort Wasser Bahn, wo es Anbieter gibt, die Marktpotenzial wittern. In diesen Regionen greift man dann sicher auch auf arrivierte Mitarbeiter zurück. Dies mag zynisch klingen, ist es aber nicht, denn auch hier muss der Gesetzgeber genau entscheiden, ob und wann er in die von ihm selbst aufgestellten Regeln aus Angebot und Nachfrage aus sozialen Erwägungen eingreift. Dies soll nur bei Marktversagen geschehen. Auch soziale Marktwirtschaft darf nicht als Spielplatz verstanden werden, auf dem mal gespielt wird, mal nicht, ganz den ­handelnden Akteuren selbst überlassen.

Preise können nicht nur sinken

Betrachtet man den Markt für Consumer Electronics, so fällt eine Teilung in zwei Arten von Marktteilnehmern auf: in die einem Konzern angehörenden Filialisten Media Markt und Saturn (beide Metro) und in drei Verbundgruppen, namentlich Expert, Euronics und Electronic Partner. Bei zweitgenannten sind die Partner in der Regel selbstständige Kaufleute, die frei entscheiden können, welche Leistungen einer Zentrale sie nutzen und welche nicht. Gleichwohl sind nur noch ganz wenige sogenannte nicht-organisierte Händler in diesem Feld unterwegs. Von Media Markt und Saturn weiß man, dass diese seit Jahren gezielt einzelne Artikel durch eine signifikante Preisreduzierung in den Fokus der Verbraucher rücken, alle anderen Artikel aber marktüblich oder sogar preislich darüber anbieten.

Schließlich darf auch nicht vergessen werden, dass das Internet mit seinen unbegrenzt anmutenden Möglichkeiten gerade den Preiswettbewerb noch einmal angeheizt hat. Sind es für einen stationären Händler nicht Wettbewerber aus dem lokalen Umfeld, so kämpft er gegen preisaggressive Konkurrenten aus dem Netz – wo es vermutlich immer einen Billigeren geben wird. Diese Situation wäre für Apotheken identisch. Mögen solche Verhältnisse bei Socken, Müsli und Gesellschaftsspielen opportun sein, bei Arzneimitteln sind sie es nicht. Hier müssen Regeln gewährleisten, dass die Versorgungsstruktur gesichert und nicht behindert, und der faire Wettbewerb nicht nur innerhalb eines Systems (Offizinapotheken), sondern auch zwischen Systemen (Offizinapotheken zu Versandapotheken) sichergestellt ist. Ist dies nicht der Fall und wird ein Teilsystem strukturell begünstigt, ist die Distribution in Gänze gefährdet.

So schön Preiswettbewerb war, ist und bleibt, so vorsichtig ist er dann zu betrachten, wenn er dadurch andere wichtige Rahmenbedingungen einer funktionierenden Marktwirtschaft und einer darüber hinausgehenden gesellschaftlichen Grundversorgung – in unserem Fall mit Gesundheitsprodukten – zu torpedieren droht. Fazit: Günstige Preise sind toll, das heißt aber nicht automatisch, dass sie per se zu ­fördern sind. |

Autor

Prof. Dr. Andreas Kaapke ist Professor für Handelsmanagement und Handelsmarketing an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und Inhaber des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens Prof. Kaapke Projekte. Einen Schwerpunkt des Unternehmens bildet der Apo­thekenmarkt.

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