- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 48/2016
- Graue mahnt zum ...
Aus den Ländern
Graue mahnt zum Weiterdenken
Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins
Graue blickte zunächst auf die für die Apotheker erfreulichen Entwicklungen, die Schiedsstellenentscheidungen zu Retaxationen, die zu erwartenden Honorarerhöhungen für Rezepturen und BtM sowie die geplante Streichung der Selektivverträge für Zytostatika. Im Zusammenhang mit den durch Schiedsspruch geklärten Retaxationen betonte Graue, dass die Krankenkassen bei ungerechtfertigten Retaxationen den gesamten Apothekenabschlag für den Abrechnungsmonat verwirkt haben. Die Neuregelung für Zytostatika wertete er als „Befreiungsschlag“. Denn die derzeitigen Ausschreibungen würden das flächendeckende Apothekennetz grundsätzlich aufs Spiel setzen, weil schnell auch Forderungen nach Ausschreibungen für andere kostenintensive Versorgungsbereiche laut geworden wären, erklärte Graue.
Plan mit Hindernissen
Offenbar war die Politik gewillt, „das bewährte bestehende System der Arzneimittelversorgung zu erhalten“, erklärte Graue und er denke, dass dies auch nach dem EuGH-Urteil noch gelte. Allerdings werde das Urteil zweifellos Einfluss auf das Preisgefüge haben. Hinter der Entwicklung stehe der Zweck, „das Fremd- und Mehrbesitzverbot doch noch zu Fall zu bringen“. Zudem beklagte Graue das späte Handeln der ABDA. Man hätte spätestens nach dem Votum des Generalanwalts mit der Aufklärungsarbeit beginnen sollen. Graue erläuterte, dass das nötige Notifizierungsverfahren für die angestrebte Versandbeschränkung voraussichtlich sechs Monate dauern werde und innerhalb der verbleibenden Legislaturperiode nur möglich sei, wenn der Entwurf im Gesetzgebungsverfahren nicht wesentlich verändert werde. Außerdem erinnerte Graue an die Diskontinuität. Unerledigte Gesetzentwürfe verfallen am Ende der Legislaturperiode.
Analyse der Alternativen
Die Apotheker sollten daher den Plan der Versandbeschränkung unterstützen, sich aber nicht darauf verlassen, dass er durchkomme. Für diesen Fall sollte der Zeitgewinn für andere Maßnahmen genutzt werden, wie leichte Änderungen des Rahmenvertrags oder die Einbringung der Preisbindung in das Sozialrecht gemäß dem Vorschlag von Prof. Dr. Hilko J. Meyer. Dabei zeigte sich Graue gelassen und forderte die Apotheker auf, Ruhe zu bewahren. „Wir haben eine Bataille verloren. Nicht mehr und nicht weniger“, so Graue. Schon bei der Niederlassungsfreiheit 1959 hätten sich viele Befürchtungen nicht bewahrheitet. Auch mit früheren Boni hätten die ausländischen Versender keine namhaften Marktanteile erzielen können. Allerdings betrachtet Graue den Angriff auf die Solidargemeinschaft und das bewährte Preisgefüge „als globale ansteckende Krankheit, welche zunehmend von Akteuren postfaktischer Politik ausgeht“. Dabei werde um Handlungsalternativen auf Basis von Fakten gerungen, aber nicht um die Fakten selbst. Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich beschrieb das Vertragsmanagement als Kerngeschäft des Verbandes. Für das Berichtsjahr hob er einen Vergleich zu bilanzierten Diäten mit der AOK Rheinland/Hamburg und einen Vertragsabschluss zu Hilfsmitteln mit der Arbeitsgemeinschaft BKK Nordwest hervor.
Betriebswirtschaftliche Daten
Zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung der Apotheken stellte Dr. Jutta Degenhardt, Treuhand Hannover, eine Hochrechnung vor. 2016 werde demnach der Umsatz einer durchschnittlichen Apotheke 2,193 Millionen Euro und das Vorsteuerergebnis 140.500 Euro und damit 2,9% mehr als im Vorjahr betragen. Die Marktspreizung und der Trend zu größeren Apotheken würden zunehmen. Denn mit jeder Schließung verlagere sich ein Umsatz von durchschnittlich einer Million Euro auf andere Apotheken. Etwa 22% der Apotheken lägen mit einem Betriebsergebnis von weniger als 4% des Umsatzes in einem kritischen Bereich und 3,9% würden sogar Verluste erzielen. Degenhardt betonte die Bedeutung der Rx-Arzneimittel. Im Durchschnitt böten OTC-Arzneimittel zwar eine höhere relative Marge, aber angesichts ihres geringen Preises nur einen Rohgewinn von 3,07 Euro pro Durchschnittspackung – bei oft hohem Beratungsaufwand. Zu den möglichen Folgen des EuGH-Urteils präsentierte Degenhardt eine Szenarioanalyse. Demnach würde eine durchschnittliche Apotheke 11.000 Euro Rohertrag verlieren, wenn 5% der Chroniker-Umsätze abwandern. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.