Arzneimittel und Therapie

Blutzuckerteststreifen nicht um jeden Preis?

Auswirkungen einer Sparpolitik

Seit Oktober 2011 sind Blutzuckerteststreifen in Deutschland nur noch eingeschränkt zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Dem G-BA fehlt der Nachweis, dass nicht-insulinpflichtige Diabetiker von einer Selbstmessung profitieren. Seither besteht Ungewissheit, ob die Sparmaßnahme negative Auswirkungen auf das Krankheitsbild von Diabetikern hat. Eine Querschnittsstudie liefert Ergebnisse zu dieser Frage – allerdings aus Kanada.
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In Deutschland wurden 2014 mit Blutzuckerteststreifen 822,5 Mio. Euro eingenommen. Davon entfielen 65% auf GKV-Rezepte. Zum Vergleich: Im Jahr vor der Erstattungsbeschränkung waren es 83%, was einer Verringerung von 18 Prozentpunkten entspricht. In Ontario/Kanada belegten in den Jahren 2012/2013 Blutzuckerteststreifen Platz 2 der kostspieligsten Produkte des öffentlichen Arzneimittelprogramms. Man reagierte 2013 mit einer ähnlich umstrittenen Sparmaßnahme wie in Deutschland: Patienten, die Medikamente mit einem erhöhten Hypoglykämie-Risiko erhielten, wurden jährlich 400 Teststreifen erstattet, jenen mit Antidiabetika ohne Hypoglykämie-Risiko nur 200. Die mengenmäßige Beschränkung erstattungsfähiger Blutzuckerteststreifen führte zu einer Kostenreduktion um mehr als 20%. Aber ergeben sich daraus Nachteile für die Therapie? Zu dieser Fragestellung wurden im Rahmen einer populationsbezogenen Querschnittsstudie in Kanada Daten von 834.309 Patienten untersucht. Die Auswertung ergab keine Anhaltspunkte für einen negativen Einfluss der Mengenbeschränkung auf das Auftreten von Hypo- oder Hyperglyk­ämien bei nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern. Die HbA1c-Werte waren außerdem vergleichbar mit denen der Jahre zuvor.

Neue Rabattverträge

Ab 1. Januar 2017 wollen auch die Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk Rabattverträge mit den Herstellern von Blutzuckerteststreifen schließen. Damit die Apotheken einen Anreiz haben, die Streifen der Rabattpartner abzugeben, erhalten sie eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,50 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro abgegebener 50er-Packung. Lesen Sie mehr auf DAZ.online (dazu Webcode „T2CT5“ ins Suchfeld eingeben).

Situation weiterhin unklar

Auf den ersten Blick scheinen die Ergebnisse der Studie Entwarnung zu geben. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass trotz einer Studiendauer von sieben Jahren lediglich ein Zeitraum von 1,5 Jahren nach Einführung der Sparmaßnahmen beobachtet wurde – zu wenig, um hieraus Langzeitfolgen ablesen zu können. Eine direkte Parallele zur Situation in Deutschland kann außerdem nicht gezogen werden, da Patienten in Kanada weiterhin Blutzuckerteststreifen mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen konnten. Aufgrund des Studiendesigns lässt sich auch keine Aussage über mögliche Auswirkungen auf die Lebensqualität des Patienten treffen.

In einer Stellungnahme kritisierte die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) nach Einführung des Verordnungsstopps massiv die Entscheidung des G-BA und listete auf, bei welchen Ausnahmen eine Verordnungsfähigkeit auch für nicht-insulinpflichtige Diabetiker möglich sein muss. Dazu zählen unter anderem eine instabile Stoffwechsellage, die Einnahme von Medikamenten mit Hypoglykämie-Risiko oder ein neu diagnostizierter Typ-2-Diabetes. Wie viele Teststreifen erstattet werden, hängt von der Situation des Patienten und der Einschätzung des Arztes ab. |

Quellen

Gemeinsamer Bundesausschuss. Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen, Mitteilung vom 12. Januar 2015

Ontario Ministry of Health and Long-Term Care. 2012/13 Report Card for the Ontario Drug Benefit Program. 2014, verfügbar unter http://www.health.gov.on.ca

Selbstzahler bevorzugen den Fachhandel. Ärzte Zeitung, Online-Meldung vom 17.06.2015

Gomes T, et al. JAMA Intern Med 2016, published online am 7. November; doi: 10.1001/jamainternmed.2016.6851

Apothekerin Isabelle Viktoria Maucher

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