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Wer hat Angst vorm Betriebsrat – und warum?

WSI-Untersuchung und Erfahrungen aus der Apotheke

Unternehmen im Zuständigkeits­bereich der Gewerkschaften IG BCE und IG Metall behindern etwa jede sechste Betriebsratsgründung. Aber auch in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und im Gastgewerbe (NGG) versuchen Arbeitgeber, die gesetzlich verbrieften Mitbestimmungsrechte zu torpedieren. Dabei handelt es sich überproportional oft um inhabergeführte Firmen, mehrheitlich in der Größenklasse von 50 bis 200 Mitarbeitern. Dass aber ein Betriebsrat für beide Seiten Vorteile bringen kann, zeigen Beispiele aus öffentlichen Apotheken.
Foto: Thomas Reimer – Fotolia.com

Martin Behrens und Heiner Dribbusch vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben für ihre aktuelle Untersuchung 159 hauptamtliche Gewerkschafter von IG BCE, IG Metall und NGG zu ihren Erfahrungen mit Betriebsratswahlen befragt. Vorweg: Ihre Auswertungen weisen in die gleiche Richtung wie eine frühere WSI-Untersuchung von 2012. „Besonders gegen Neugründungen von Betriebs­räten gehen Unternehmen häufig aggressiv vor“, heißt es in der Pressemitteilung.

Ein Betriebsrat ...

… kann in jedem Betrieb mit fünf oder mehr „ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern“ gewählt werden. Wahl­berechtigt sind alle Arbeitnehmer inkl. Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden, anders als beim Kündigungsschutz, voll mitgerechnet. Die Größe des Betriebsrats hängt von der Größe des Betriebes (Zahl der Arbeit­nehmer) ab:

Arbeitnehmer, Betriebsrat

5 bis 20, 1 Person

bis 50, 3 Personen

bis 100, 5 Personen

bis 200, 7 Personen

ab 201, 9 Personen

Mehr Infos zur Betriebsratswahl und -arbeit unter www.adexa-online.de im Login-Bereich für Mitglieder.

Wahlsabotage

In den Fällen, in denen Arbeitgeber Betriebsratswahlen behindern, tun sie das, indem sie mögliche Kandidaten einschüchtern (71%), die Bestellung eines Wahlvorstands zu verhindern versuchen (66%) oder arbeitgebernahe Kandidaten unterstützen (43%).

In jeweils einem Fünftel der betroffenen Unternehmen wurde versucht, Betriebsratskandidaten trotz des Sonderkündigungsschutzes zu kündigen, wurde der zuständigen Gewerkschaft der Zugang zum Betrieb verwehrt, oder wurden Kandidaten durch Geldzahlungen zum Rückzug bewogen.

Behinderung gewählter Gremien

Wenn es das Mitbestimmungsorgan schon gibt, heißt das noch nicht, dass Frieden einkehrt. Auch hier gibt es Wahlbehinderungen, Drängen auf Rücktritt oder sogar Kündigungen, wenn auch in geringerem Umfang als bei der Neubildung von Betriebsräten.

Gute Erfahrungen aus Apotheken

Dazu sagt ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Stücken-Neusetzer: „Erfreu­licherweise gibt es einige sehr positive Erfahrungen mit Betriebsräten in Apotheken. Davon kann zum Beispiel unsere Landesvorsitzende aus dem Saarland, Michaela Jäger, berichten (s. DAZ 2013, Nr. 47, S. 95). Sie ist selbst schon seit Jahren aktive Betriebsrätin und das mit der vollen Zustimmung und Unterstützung ihres Chefs. Und auch in der aktuellen Ausgabe der ADEXA-Mitgliederzeitschrift Spektrum erzählt ein ADEXA-Mitglied in einem Interview über die gute und entlastende Tätigkeit des Betriebsrats in einem süddeutschen Filialverbund. Ich möchte daher insbesondere Angestellte in größeren Apotheken ermuntern, die Wahl eines solchen Gremiums ins Auge zu fassen. Natürlich gibt es dazu von ADEXA auf Wunsch Unterstützung.“ |

Quelle: www.boeckler.de, Pressemeldung vom 3.11.2016

sjo

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