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TAD-Förderpreise für David Steinweg und Thomas Müller-Bohn

Auszeichnung für DAZ-Beitrag zur Anpassung des Festzuschlags

BREMERHAVEN (tmb) | Der TAD-Förderpreis würdigt Konzepte, mit ­denen viele Apotheker ihre wirtschaftliche Basis stärken können. Beim Apotheken-Küstengespräch des Generikaherstellers TAD am 29. Oktober in Bremerhaven wurde der Preis zweimal verliehen. Für ein Konzept aus der Apotheken­praxis wurde David Steinweg, Paracelsus-Apotheke Castrop-Rauxel, ausgezeichnet. Die Auszeichnung für ein theoretisches Konzept erhielt DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn für einen Beitrag in der DAZ 2015, Nr. 46 zur Anpassung des Festzuschlags für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel.

Jury-Mitglied Klaus Hölzel betonte das Signal des erstmals verliehenen Preises für die wirtschaftliche Stärkung der Individualapotheken. Die Vergabe orientiert sich am Bewertungsschema des EFQM-Modells, wobei die Qualität am mög­lichen Resultat und am Grad der Umsetzung gemessen wird.

Fotos: DAZ/tmb
David Steinweg, Castrop-Rauxel

Steinweg entwickelte als Mitarbeiter in der väterlichen Apotheke das Service-Konzept „paracelsus.care“ für Patienten mit Pflegebedarf. Das dreistufige Programm verknüpft ein über eine App erreichbares persönliches Kundenkonto, die Lieferung von Pflege­bedarf und eine Interaktionsprüfung der verwendeten Arzneimittel mit gestaffelten Rabatten für die Kunden. Während das Angebot mit einer symbolischen Schutz­gebühr startet, wird in der höchsten Stufe ein relevantes Honorar für die Apotheke erhoben. Da „paracelsus.care“ den Kunden erst seit zwei Wochen angeboten wird, stehen praktische Erfahrungen noch aus.

Dr. Thomas Müller-Bohn, Süsel

Müller-Bohn betonte, dass sich die Jury zur Bedeutung der Arzneimittelpreisverordnung bekannt habe, wenn sie einen Vorschlag zur Fortschreibung des Festzuschlags prämiere. Der Vorschlag bleibe relevant, solange ­irgendeine packungsbezogene Preis­regelung auf Apothekenebene gilt. Er sei viel einfacher als ein Gutachten, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben worden sei. Statt einer umfangreichen Kostenrechnung sei eine politisch akzeptable und inhaltlich angemessene Honorarfortschreibung gefragt. Dazu reiche es, das Verfahren, das das Bundeswirtschaftsministerium für die Honorar­erhöhung von 2013 benutzt hatte, ­geringfügig abzuwandeln. Erstens dürften bereits gewährte Honorarer­höhungen nur so weit gegengerechnet werden, wie sie Kostenanstiege in der jeweiligen Beobachtungsperiode ausgleichen. Zweitens dürfe von den Rohertragszuwächsen durch Mehr­umsätze nur ein kleiner Anteil gegengerechnet werden, der sich auf langfristige Fixkosten bezieht. Denn es sei ein Missverständnis, den größten Teil der Kosten in Apotheken als feststehend zu betrachten. Denn mehr Arbeit koste auch mehr Geld.

Den prämierten Beitrag finden Sie in der DAZ 2015, Nr. 46, S. 26 bis 31. Eine wichtige Ergänzung dazu ist in der DAZ 2015, Nr. 47, S. 26 erschienen.

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