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Österreichische dm-Märkte wollen mehr
Drogerie-Kette kämpft gegen „Apothekenvorbehalt“ und spürt Rückenwind aus Luxemburg
Die dm-Drogeriemärkte in Österreich wollen mehr Arzneimittel verkaufen: Die Anwälte des österreichischen Ablegers des deutschen Drogerie-Marktführers haben vor dem VfGH beantragt, § 59 des österreichischen Arzneimittelgesetzes und § 5 des dortigen Apothekengesetzes für verfassungswidrig zu erklären. Sie besagen unter anderem, dass Arzneimittel grundsätzlich nur von Apotheken abgegeben werden dürfen (soweit andere Normen nichts anderes bestimmen). Diese Bestimmungen, so die Anwälte, würden dm „in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Erwerbsausübung und Gleichheit vor dem Gesetz verletzen“; sie seien überdies unionsrechtswidrig.
Antrag zu eng gefasst
Doch die österreichischen Verfassungsrichter wiesen den Antrag als unzulässig zurück. Er erfülle nicht die notwendigen formalen Anforderungen. Aus Sicht der Richter wird ein ganzes Regelungsgefüge angegriffen. Um dieses zu erschüttern, ist der Antrag zu eng gefasst.
Die Drogeriemarkt-Kette versteht das nicht als Niederlage, sondern fühlt sich aufgefordert, weiter zu streiten. Der österreichische dm-Geschäftsführer Harald Bauer: „Wir werden unseren Antrag daher in diesem Sinn erweitern und damit den vom VfGH vorgezeichneten Weg einschlagen“. Er fühlt sich zudem beflügelt durch das EuGH-Urteil, nach dem bestimmte Zugangsbeschränkungen nicht geeignet sind, Gesundheit und Leben zu schützen. Bauer: „Dies muss wohl auch für den Bereich der rezeptfreien Arzneien gelten und für den stationären Verkauf in der Drogerie, der im Vergleich zum Vertrieb im Internet deutlich sicherer gestaltet werden kann“.
Die Österreichische Apothekerkammer beobachtet diese juristischen Aktivitäten von dm zwar – allerdings hat man dort keinerlei Zweifel, dass Arzneimittel in die Apotheke gehören. |
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