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Nach dem EuGH-Urteil
Auch Kassen wollen profitieren
Wenn das Rx-Versandverbot nicht kommt: Kassen und DocMorris schielen auf Verträge
Beim derzeitigen Bonus-Modell, das DocMorris und Europa Apotheek (EAV) seit dem EuGH-Urteil anbieten, profitiert nur der Kunde – gesetzlich wie privat versichert. Der Bonus wird mit der Zuzahlung verrechnet oder dem Kundenkonto gutgeschrieben. Dass die Krankenkassen hier Sparpotenzial zu ihren Gunsten wittern, überrascht nicht. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom 28. Oktober berichtet DocMorris-Chef Heinrich über Anfragen von Krankenkassen, die Interesse an Verträgen geäußert haben sollen. Mit diesen Kassen, die laut Heinrich 20 Millionen Versicherte repräsentieren, gebe es schon konkrete Gespräche. Dabei ist beispielsweise die Siemens BKK. „Es wäre für uns attraktiv, wenn auch die Versichertengemeinschaft von möglichen Rabatten profitieren könnte“, zitiert die FAZ den Vorstandschef Hans Unterhuber.
Der Chef der AOK Baden-Württemberg Christopher Herrmann, sieht im Versandhandel vor allem in Gegenden mit geringer Apothekendichte die „einzige Form eines Preis- und Service-Wettbewerbs, von dem Patienten direkt profitieren können“. Der Gesetzgeber sollte nun Möglichkeiten schaffen, damit Kassen „für Patienten und die Solidargemeinschaft Preisvorteile mit Versandapotheken“ – und zwar auch deutschen – aushandeln könnten. Auch die Chefin des Ersatzkassenverbandes vdek, Ulrike Elsner, sieht die Debatte über die Preisgestaltung positiv. Die Vorteile müssten allerdings der Versichertengemeinschaft zukommen, sagte sie der FAZ.
Die Barmer GEK zeigte sich gegenüber der DAZ hingegen zurückhaltend. Derzeit gebe es keine konkreten Planungen für Verträge mit Versandapotheken. Grundsätzlich könne der Versandhandel mit Arzneimitteln aber einen wichtigen Beitrag zu mehr Wettbewerb leisten, von dem auch die Bürger profitieren, findet der Vorstandsvorsitzende Christoph Straub. Die Kasse sieht den Versandhandel als sinnvolle Ergänzung, weil damit eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung gestärkt werden könne.
DocMorris ist Kooperationen mit Kassen gegenüber offensichtlich aufgeschlossen. Heinrich spricht von einem Einsparpotenzial von mindestens 500 Millionen Euro für die Versicherer. Allerdings darf eine Krankenkasse ihre Versicherten nicht zwingen, ihre Rezepte bei einer bestimmten Apotheke einzulösen, es gilt das Recht auf freie Apothekenwahl. Aber DocMorris hat sich offensichtlich schon etwas überlegt: Neben dem geldwerten Vorteil könnte man intensive Betreuung und Beratung bieten und so weitere Anreize für Patienten und Versicherungen bieten. Verbesserte Betreuung spare spätere Kosten, so das Argument. Dies ist insofern interessant, da die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich der Beratung und Betreuung der ausländischen Versandapotheken gegenüber den Vor-Ort-Apotheken vom EuGH als Argument für die Gewährung der Preisvorteile angeführt wurde.
Der Gesetzgeber könnte all diesen Gedankenspielen mit einem Rx-Versandverbot schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Es muss sich zeigen, welcher Weg am Ende siegt. |
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