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DAZ aktuell
Steuerausfälle in Milliardenhöhe
Anhörung im Finanzausschuss zu manipulierten Kassensystemen
Elektronische Kassensysteme können teils erheblich manipuliert und Umsätze damit der Besteuerung entzogen werden. Dies führe zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe, berichteten verschiedene Experten. Ein Steuerfahnder aus Münster verwies in einer Stellungnahme auf Fälle aus der Gastronomie. Mit der passenden Software seien zum Teil 50% der Einnahmen gelöscht worden, ohne dass dies durch Prüfungsdienste erkannt werden könnte. Ein Vertreter der Oberfinanzdirektion Niedersachsen bestätigte, nicht selten würden 30 bis 50% der Umsätze unter den Tisch fallen.
Kein Wunder, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) solche Machenschaften unterbinden möchte. Ziel seines Entwurfs für das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ist, nachträgliche Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zu verhindern. Konkret sollen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sein. Zum anderen soll eine unangekündigte Kassen-Nachschau eingeführt werden. Als dritte wesentliche Maßnahme können Verstöße wie zum Beispiel das Nicht-Vorhandensein der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtung als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werde.
Finanzielle Belastung
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft rechnen allerdings mit massiven Kostenbelastungen für die Unternehmen, wenn nun alle elektronischen Kassensysteme fälschungssicher gemacht werden müssen. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren sie, die geplanten aufwendigen Umrüstungsmaßnahmen würden in erster Linie steuerehrliche Unternehmen treffen. Der Umstellungsaufwand werde rund 900 Mio. Euro betragen, die jährlichen Folgekosten würden 200 Mio. Euro ausmachen. „Die Kosten der Wirtschaft dürften damit ungefähr doppelt so hoch liegen wie im Gesetzentwurf angegeben“, heißt es.
Hohe Kosten fürchtet auch der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS). Dieser äußerte sich bei einer Pressekonferenz anlässlich der Expopharm zu den Plänen des Gesetzgebers. Aus seiner Sicht stellt der Gesetzentwurf keine Rechtssicherheit her. Die geforderten Vorgänge und Dokumentationen müssten vielmehr klar definiert werden – dies geschehe nicht in ausreichendem Maße. Der ADAS-Vorsitzende Lars Polap betonte: „Wir fordern klare Anforderungen an die Kassen, damit alle Beteiligten wissen, worauf sie sich einstellen müssen.“ Wenn die Sicherheit durch den Einbau eines Chips auf Hardware-Ebene sichergestellt werden solle, bedeute dies den Austausch aller (!) Kassen in allen Apotheken – und das wäre mit enormen Investitionskosten verbunden.
Die ABDA hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben – auch wenn sie nicht zur Anhörung geladen war. Darin hatte sie die Pläne Schäubles begrüßt, aber angemahnt, dass das Vertrauensverhältnis der Patienten zum Apotheker geschützt bleiben muss.
Widerstand gegen den Gesetzentwurf regt sich übrigens in den Ländern. In einer Stellungnahme begrüßen sie zwar sein Ziel – sie bezweifeln aber, dass die geplanten Regelungen wirksam vor Steuerhinterziehungen schützen können. Daher verlangen die Länder eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen, da nur so nachgeprüft werden könne, „ob das Sicherheitssystem benutzt wird und nach Maßgabe der Zertifizierungsvorgaben funktioniert“. |
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