Deutscher Apothekertag 2016

Planungssicherheit ist unerlässlich

Antragsberatung „Sicherstellung der Versorgung“

tmb | Das Antragskapitel begann mit dem zentralen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, der Gesetzgeber solle die ordnungspolitische, ökonomische und fach­liche Planungssicherheit fördern. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte dazu, der Antrag fasse die Diskussionen des ersten Veranstaltungstags zusammen und sei „das, was wir seit Jahren fordern“. Dies sahen die Delegierten ­offenbar auch so und votierten ­einstimmig für den Antrag.

Ohne größere Diskussionen wurden auch die Anträge angenommen, die dezentrale Versorgungsstruktur zu ­erhalten, die Einheit der pharmazeutischen Versorgung zu sichern, Ausschreibungen auf Apothekenebene ­abzuschaffen, die Versorgung mit Zytostatikazubereitungen heilberuflich zu gestalten, neue Wege für die Preisgestaltung aufsaugender Inkontinenzprodukte zu finden und dafür zu sorgen, dass Verträge zur Erbringung von Leistungen für die GKV widerspruchsfrei sind. Ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen wurde ein Ad-hoc-Antrag, der die Vertragspartner des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V auffordert, praktisch umsetz­bare Regelungen für den Nachweis der Nichtlieferbarkeit zu finden.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Anträge zu Vertriebswegen

Zu erheblichen Diskussionen führte hingegen der Antrag, den Vertriebsweg von Arzneimitteln über den pharmazeutischen Großhandel zu sichern. Damit sollten sich „Kontingent-Arzneimittel“ und zwingende Direktbestellungen erübrigen. Der Antrag war ­zunächst als Aufforderung an den ­Gesetzgeber und die Hersteller konzipiert. In der Diskussion wurde darauf verwiesen, dass Apotheker mit ihren Lieferungen an Exporteure zu den Problemen beitragen, weil damit dem inländischen Markt Ware entzogen wird. Doch dies sei ein Aspekt des freien Warenverkehrs und daher nicht zu kritisieren. Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker bestätigte den hohen Stellenwert des freien Warenverkehrs und den Einfluss der europäischen Gesetzgebung. Er ergänzte, in den deutschen Markt würden über 130 Prozent des Bedarfs fließen. Doch der Deutsche Apothekerverband arbeite seit Wochen gemeinsam mit Verbänden des Großhandels und der Pharmaindustrie an einer Lösung, wie bereits in den Reden bei der Eröffnung der Expopharm angekündigt worden sei. „Wir sind dabei, Transparenz zu schaffen“, erklärte Becker und verwies auf die angekündigten zeitnahen Statistiken zu den Warenströmen. Vor diesem Hintergrund warnte Becker davor, nach dem Gesetzgeber zu rufen. Daraufhin wurde der Antrag in einen Appell an die Marktbeteiligten umformuliert und in dieser Form angenommen.

Auch beim Antrag zum Direktvertrieb von Messsystemen zur Glucose-­Bestimmung verständigte sich die Hauptversammlung auf einen Appell an die Hersteller und sah von der ursprünglich geplanten Forderung an den Gesetzgeber ab. Dabei geht es zunächst darum, dass Apotheken ihre Patienten umfassend versorgen können sollen, auch mit Medizinprodukten und Zubehör. Daher sollte kein Hersteller den Direktvertrieb als einzigen Bezugsweg anbieten. Dazu wurde argumentiert, der Gesetzgeber werde kaum in den freien Warenverkehr eingreifen und dies sei auch nicht wünschenswert, weil die Apotheker keinen Kontrahierungszwang für alle Medizinprodukte anstreben. Als weiterer Aspekt wurde deutlich, dass mit dem Direktvertrieb sensible Patientendaten zu den Herstellern fließen und damit Patienten- und Verbraucherschutzbelange berührt würden.

Krankenkassen-Themen

Abgelehnt wurde dagegen der Antrag, die gesetzlichen Krankenkassen zu verpflichten, auf Zuzahlungen bei Rabattverträgen zu verzichten, wenn zuzahlungsfreie Alternativen verfügbar sind. Dabei standen sich die Argumente gegenüber, die Apotheker würden sich damit zu Handlangern der Krankenkassen machen oder als Vertreter der Patienten profilieren. Gegen den Antrag wurde angeführt, die Apotheker sollten nicht in den Wettbewerb unter den Krankenkassen eingreifen.

Als erstaunlich problematisch erwies sich der Antrag, die Packungsgrößenverordnung außer Kraft zu setzen. Die Antragssteller vom Hessischen Apothekerverband hatten sich damit erhofft, auf die tatsächlichen Verordnungswünsche der Ärzte eingehen zu können. Doch Becker warnte, dies könne zum „Eigentor“ für die Apotheker werden, die dann noch mehr verschiedene Packungsgrößen auf Lager halten müssten. In der Diskussion wurde die Hoffnung geäußert, die häufigere Aktualisierung der Arztsoftware im Zuge künftiger E-Health-­Anwendungen könne hier helfen. Angesichts dieser Komplexität landete der Antrag in einem Ausschuss. |


Konsens gesucht

Ein Kommentar von Thomas Müller-Bohn

Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der Deutschen Apotheker Zeitung

Die GKV gibt etwa 15 Prozent ihres Geldes für Arzneimittel aus. Dieser nahezu monopolistischen Nachfrage stehen auf der Angebotsseite die Hersteller verschiedenartiger Arzneimittel und Medizinprodukte, die Apotheken und der Großhandel gegenüber, die letztlich nur gemeinsam die gewünschten Produkte bieten können. Damit drängt sich unmittelbar auf, dass die verschiedenen Akteure auf der Angebotsseite gemeinsam auftreten. Die schönen Reden bei der Eröffnung der Expopharm klangen, als sei das längst selbstverständlich. Die Praxis sieht dagegen oft anders aus. Dies zeigten auch einige Anträge beim Apothekertag, beispielsweise zu den bisher erfolglosen Bemühungen gegen Lieferengpässe. Doch gerade bei den Lieferengpässen verbreitete der DAV-Vorsitzende Fritz Becker neue Hoffnung. Er berichtete über gemeinsame Bemühungen mit dem Großhandel und der Industrie, Transparenz über die Handelswege zu schaffen. Leider erläuterte er nicht, wie die verbesserte Datenlage das Problem lösen soll. Doch das ­gemeinsame Vorgehen ist immerhin ein neuer Ansatz und weitere Schritte werden damit wahrscheinlicher. Diesem Konsensgedanken folgte der Apothekertag auch an ­anderer Stelle. Mehrere Anträge, die als Forderungen an den Gesetzgeber eingebracht wurden, beschloss die Hauptversammlung letztlich als ­Appelle an die Marktbeteiligten. ­Dahinter steckt die Idee, dass beispielsweise Daten über galenische Eigenschaften von Arzneimitteln so besser zu erhalten sein dürften als aufgrund einer gesetzlichen Pflicht. Hoffentlich hilft ein solcher Appell auch gegen die weitere Verbreitung der Idee, die heilberufliche Versorgung durch Apotheker über den Direktvertrieb auszuhebeln. Denn von der Komplettversorgung in der Apotheke profitieren die Patienten, aber auch die Hersteller, weil der Einsatz ihrer Produkte vor Ort kompetent begleitet wird. In den Zeiten der patientenorientierten Pharmazie gilt das mehr als je zuvor. Anstatt sich untereinander an Details aufzureiben, sollten sich die Akteure auf der Angebotsseite auf ihre gemeinsamen Interessen besinnen. Wenn es gelingt, gemeinsame Vorschläge zu Problemen wie Lieferengpässen oder Hochpreisern zu formulieren, sind die Chancen bei der Politik gut. Das gemeinsame Projekt Securpharm kann dafür als ideales ­Beispiel dienen.

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