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Deutscher Apothekertag 2016
Carpe diem!
Ein Kommentar von Thomas Müller-Bohn
Die Honorierung stand nicht auf der Tagesordnung des Apothekertages. Kein Antrag enthielt explizite Honorarforderungen. Trotzdem kam das Thema mehrfach zur Sprache. Selbstverständlich waren das verbesserte Rezepturhonorar und der erhöhte Zuschlag für dokumentationspflichtige Arzneimittel wesentliche Aspekte in der Rede von Gesundheitsminister Gröhe. In der anschließenden Diskussionsrunde mit Politikern lobte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker das zusätzliche Rezepturhonorar als zweiten neuen Baustein neben dem Notdienstfonds, der für den Erhalt der Flächendeckung sorge. Auf diesem Weg sollten wir weitermachen, forderte Becker. Doch was genau meint er damit? Die jüngste Erfahrung zeigt, dass Honorarforderungen für definierte Leistungen besser durchsetzbar sind als die Erhöhung des Festzuschlags, der nach dem viel zitierten Gießkannenprinzip verteilt wird. Das scheint ein Dilemma zu sein: Die Erhöhung des Festzuschlags ist die zentrale Honorarforderung der Apotheker, aber Honorare für spezielle Leistungen erscheinen aussichtsreicher. Doch um welche speziellen Leistungen könnte es künftig gehen? Neue Dienstleistungen sind ein eigenes Thema. Selbstverständlich müssen für neue Leistungen neue Honorare geschaffen werden. Die Frage ist vielmehr, wo sich die Kostensituation so verändert hat, dass der etablierte Versorgungsauftrag nur noch mit einem speziellen Zuschuss erfüllt werden kann. Möglicherweise kann eine Bemerkung des ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt in dieser Hinsicht gedeutet werden. In der Diskussion nach dem Geschäftsbericht verwies er auf die großen Probleme der kleinen Apotheken, die für die Flächendeckung nötig seien. Wohin könnte dies führen? Apotheken sind nicht förderungswürdig, weil sie klein sind, sondern weil sie ein bestimmtes Gebiet versorgen. Ein vergleichsweise einfacher Ansatz wäre ein Honorar für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle, das schon vor Jahren als Randbemerkung auf einem Apothekertag angedacht wurde. Doch vor allen Überlegungen in diese Richtung müsste definiert werden, was eine notwendige flächendeckende Versorgung ist. Zum diesbezüglichen Antrag des Apothekertages 2015 berichtete die ABDA kürzlich nur über die Beschreibung des Ist-Zustandes. Bis zur Definition eines Soll-Zustandes ist es offenbar noch ein weiter Weg. Außerdem wäre eine berufspolitische Debatte gefragt, ob ein solcher neuer Zuschuss überhaupt gewünscht ist oder eher von der Erhöhung des Festzuschlags ablenkt. Auch die Frage, wie der Festzuschlag angepasst werden soll, gehört auf die Agenda. Wenn das Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium vorliegt, sollten die Apotheker auf die vorhersehbare Diskussion vorbereitet sein. Schmidt ließ beim Apothekertag durchblicken, über ein Gegengutachten sei noch nicht entschieden. Bei den bisherigen Gesprächen über das anstehende Gutachten seien Argumente angeführt worden, die längst als überwunden galten, berichtete Schmidt. Damit stellt sich allerdings die Frage, worauf die ABDA wartet. Das Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium könnte bereits vor dem nächsten Apothekertag präsentiert werden. Die Zeit bis dahin gilt es zu nutzen.
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