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Zurück zur Parität?
Bundesrat berät über Zusatzbeitrag
Aktuell müssen Kostensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherungen allein von Arbeitnehmern übernommen werden, für dieses Jahr wird mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent gerechnet. Anfang des Monats hatte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach argumentiert, dass die vor zehn Jahren nötige Entlastung der Arbeitgeberseite angesichts der guten Konjunktur nun obsolet geworden sei. Doch im Koalitionsvertrag hatte die SPD im November 2013 der weiteren einseitigen Belastung der Arbeitnehmer zugestimmt. Nun versucht sie, ausgehend von einer Initiative der Rheinland-Pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer über den Bundesrat, sich aus dieser Zwickmühle zu befreien. Im Entschließungsantrag der SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem die vollständige paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder hergestellt wird.“
Von Unionsseite gibt es bisher keine Ansätze, an der derzeitigen Situation etwas zu verändern. |
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