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DAZ aktuell
Neues T-Rezept ab 1. Februar
Anpassung an aktuelles Arzneiverordnungsblatt
Eine ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, hat auf einem nummerierten zweiteiligen amtlichen Vordruck (T-Rezept, Original und Durchschrift) zu erfolgen. Das erste Blatt (Teil I) dient der Apotheke zur Verrechnung. Das zweite Blatt (Teil II) dient der Auswertung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die beiden Blätter sind linksseitig geleimt. Das erste Blatt ist durchschreibend, wobei die nicht für das BfArM bestimmten Angaben nicht auf Blatt II abgebildet werden.
Das neue T-Rezept wurde dem aktuellen Arzneiverordnungsblatt Muster 16 angepasst. Darüber hinaus sieht das Verordnungsblatt nur noch eine Datumsangabe vor. Die jeweiligen Rückseiten bleiben unverändert. Am 21. Januar wurde das neue Muster des amtlichen Vordrucks für das T-Rezept im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist somit nun gültig. |
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