DAZ aktuell

In der Defensive? 

Ein Kommentar von Uwe Hüsgen

Uwe Hüsgen

Die ABDA wehrt sich deutlich erkennbar dagegen, dass die Leistungen der Apotheken (wie Beschaffung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Beratung und Betreuung, Abgabe, um nur einige zu nennen) auf Grundlage einer Gebührenordnung vergütet werden. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des AM-VSG, hier zur Anpassung des Honorars für die Herstellung und Abgabe von Rezepturarzneimitteln, wird dies deutlich:

„Die nun vorgeschlagene Vergütungs­erhöhung wird zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Rezepturarzneimitteln beitragen. Dabei wird die Vergütung aber auch in Zukunft ganz überwiegend nicht kostendeckend sein. Die öffentlichen Apotheken erbringen diese Versorgung im Rahmen ihrer ­Gemeinwohlverpflichtung.“

Es mag gerade in der jetzigen Zeit Gründe dafür geben, warum es die ABDA ablehnt, dass die apothekerlichen (überwiegend pharmazeutischen) Leistungen in Zukunft auf der Grundlage einer Gebührenordnung (praktisch eines „apothekerlichen Einheitlichen Bewertungsmaßstabs“) vergütet werden sollen, und man stattdessen lieber auf der Vergütung im Rahmen von Allgemeinwohlverpflichtungen beharrt.

Wozu eine Gebührenordnung aber gut sein kann, sieht man gerade am Beispiel der Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und KBV zum Medikationsplan, einer per (E-Health-)Gesetz geregelten, neuen Leistung von Ärzten, die sich ursprünglich die ABDA als neue Leistung der öffentlichen Apotheken auf die Fahne geschrieben hat.

In ihren „Praxisnachrichten“ vom 18.08.2016 schreibt die KBV:

„Der ab Oktober gesetzlich verankerte Anspruch auf einen Medikationsplan für Patienten, die drei oder mehr Medikamente gleichzeitig anwenden, bedeutet für die Vertragsärzte enormen zusätzlichen Aufwand. Die KBV fordert deshalb eine angemessene Vergütung und verhandelt derzeit mit den Krankenkassen.“

Um sein Ziel zu erfüllen müsse der Medikationsplan „umfassend und verantwortungsvoll“ sein, wird die stellvertretende KBV-Vorstandsvor­sitzende Regina Feldmann zitiert. Weiter heißt es:

„Dafür müssten die Ärzte auch die Medikamente erfragen und dokumentieren, die die Patienten sich in der Apotheke gekauft oder von anderen Kollegen verordnet bekommen haben. Zudem sollten die Patienten zu den Präparaten aufgeklärt und beraten werden, fügt Feldmann hinzu. ‚Das alles funktioniert nicht zwischen Tür und Angel.‘ [...] ‚Für diese völlig neue Leistung müssen die Krankenkassen schon Geld in die Hand nehmen‘, fordert Feldmann.“

Dass die ABDA im Vorfeld des BMWi-Gutachtens zur Apothekervergütung keine grundsätzliche Änderung des Honorierungssystems (diskutieren) will, sondern zurzeit nur kleine Anpassungen nach oben anstrebt, sich also erkennbar defensiv verhält, mag nachvollziehbar sein. Dennoch wäre es sicher nicht falsch, wenn sich der DAV schon heute mit anderen, möglichst zukunftsfesten Honorierungsmodellen befassen würde, um für den Tag X gerüstet zu sein. Tragfähige und intelligente Preisbildungssysteme, die den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher und der Apotheken Rechnung tragen, und zugleich den Anspruch auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung berücksichtigen, sind machbar. Aber man muss es wollen.


Uwe Hüsgen war lange Jahre Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein. Heute ist er u. a. als Autor tätig.

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