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Die ABDA ist zufrieden
Stellungnahme zum AM-VSG: Keine weiteren Erhöhungen bei Rezepturen gefordert
Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) bringt für die Apotheker die erste Honorarerhöhung seit Jahren mit sich: Für Rezepturen soll es ein neues Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro geben, von dem allerdings noch der Kassenabschlag abgezogen werden muss. Zudem sollen die Arbeitspreise jeweils um einen Euro ansteigen. Für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, zum Beispiel Betäubungsmittel, sollen die Apotheker künftig 2,91 Euro statt 26 Cent erhalten.
Zufrieden mit Erhöhung ...
Am Dienstag trafen sich im BMG die betroffenen Fachverbände, um ihre Meinung zum AM-VSG kundzutun. Die Stellungnahme der ABDA fällt zu dem für die Apotheker relevantesten Teil des Gesetzes auffällig kurz aus. Dazu heißt es lediglich, dass man die „vorgesehenen Regelungen zur Erhöhung der Vergütung bei Rezepturen und bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln“ begrüße. Und weiter: „Die nun vorgeschlagene Vergütungserhöhung wird zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Rezepturarzneimitteln beitragen. Dabei wird die Vergütung aber auch in Zukunft ganz überwiegend nicht kostendeckend sein. Die öffentlichen Apotheken erbringen diese Versorgung im Rahmen ihrer Gemeinwohlverpflichtung.“
Erst im Mai hatte die ABDA noch deutlich weitreichendere Forderungen zum Rezepturzuschlag aufgestellt. Damals wollte man, dass das Honorarmodell für Fertigarzneimittel komplett auf den Rezepturbereich übertragen werden solle – inklusive 3-Prozent-Marge und dem 16 Cent Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds. Diesem Wunsch entsprach das BMG jedoch nicht. Die Stellungnahme enthält allerdings keine weiteren Forderungen zum Apothekenhonorar.
... mit anderem weniger
Kritisch äußert sich die ABDA dagegen zu mehreren anderen Maßnahmen, die das BMG mit dem AM-VSG umsetzen möchte. Das sind u. a.:
Erfüllungsfrist bei Rabattverträgen. Laut Entwurf sollen die pharmazeutischen Unternehmen bei Rabattverträgen zwischen Erteilen des Zuschlags und Belieferungsbeginn sechs Monate Zeit bekommen, um sich auf die Herstellung vorzubereiten. Die ABDA weist darauf hin, dass diese Friedenspflicht auch für die Apotheken gelten muss.
Importquote. Wie schon gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg angekündigt, setzt sich die ABDA für eine komplette Streichung der Importquote ein.
Formfehler auf Rezepten. Auch nach der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband sieht die ABDA Handlungsbedarf bei Retaxationen. Da es immer wieder Probleme damit gebe, dass ärztliche Verordnungen nicht den Vorgaben entsprächen, solle der Gesetzgeber festlegen, dass die Arztsoftware künftig alle Vorgaben für die korrekte Rezeptausstellung automatisch beachtet.
Pharmazeutische Dienstleistungen. Dass es in Deutschland einige Aufsichtsbehörden gibt, die Verträge zwischen Apothekern und Kassen über pharmazeutische Dienstleistungen kritisch sehen, ist der ABDA weiterhin ein Dorn im Auge. Sie erneuert deshalb die Forderung, pharmazeutische Dienstleistungen explizit als eine der bezahlbaren Aufgaben für Apotheker ins Sozialgesetzbuch V aufzunehmen.
Umsatzschwelle für neue Arzneimittel. Pharmaunternehmen sollen im ersten Jahr nach der Zulassung den Preis eines Arzneimittels nur noch so lange frei festlegen können, bis eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro erreicht ist. Danach soll der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten. Da sich diese Regelung auf die Einnahmen der Apotheker aus der 3-Prozent-Marge auswirken könnte, schlägt die ABDA vor, dass der Preis weiterhin für das gesamte erste Jahr gilt und der Hersteller bei Überschreiten der Umsatzschwelle einen Ausgleich an die Kassen zahlen soll.
Zyto-Verträge. Die ABDA fordert eine komplette Abschaffung exklusiver Zyto-Ausschreibungen. Sie gefährdeten die patientenindividuelle Versorgung, es gebe „gravierende Einbußen im Versorgungsniveau“. Die individuellen Bedürfnisse der Patienten träten in den Hintergrund, die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Anbietern erhöhe sich, „die durch die Orientierung am günstigsten Preis über Massenherstellung und große Marktdominanz den Wettbewerb beherrschen“.
Rabattverträge. Erneut fordert die ABDA, dass Rabattverträge grundsätzlich mehrfach ausgeschrieben werden müssen, um Lieferengpässen aus dem Weg zu gehen. |
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