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Cannabis bald legal auf dem Balkon?
Erlaubnis für Eigenanbau wird in Kürze erwartet
Nachdem die Arzneimittelbehörde zuvor über verschiedene Instanzen versucht hatte, dem klagenden Patienten die Genehmigung zu versagen, schrieb ihr das Bundesgericht vor, dass sie nicht einmal einen Ermessensspielraum habe: Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Cannabis nicht übernimmt und der Patient nicht das Geld habe, um es sich in der Apotheke zu kaufen, müsse ihm der Eigenanbau erlaubt werden. Mit dieser Erlaubnis rechnen der Patient und sein Anwalt nun in Kürze.
Auch ein weiterer Patient könnte womöglich in den nächsten Wochen mit der privaten, legalen Cannabis-Zucht beginnen, erklärt Tolmein. Aktuell seien noch etliche Details zu klären – wie nötige Sicherungsmaßnahmen, die Auswahl der Pflanzen und Verantwortlichkeiten.
Zwei bis drei neue Anfragen pro Woche
Nachdem das BfArM in den Monaten vor der wegweisenden Entscheidung des Gerichts durchschnittlich nur einen Antrag pro Monat auf Cannabis-Eigenanbau erhielt, gingen zwischen Mitte März und Ende April rund 130 neue Anträge ein. Die Zahl ging zwischenzeitlich zurück, das Interesse hält aber an. „Hier kommen pro Woche so etwa zwei bis drei neue Anfragen an“, erklärt BfArM-Pressesprecher Maik Pommer auf Nachfrage. Bisher sei in keinem Fall eine Erlaubnis erteilt worden.
Die Behörde rechnet nicht damit, dass zukünftig viele Patienten Cannabis selber anbauen dürften, sagt Pommer – und verweist auf das geplante Gesetz, mit dem die Bundesregierung Medizinalhanf rezept- und erstattungsfähig machen möchte. Doch würden die Parlamentarier dieses wohl frühestens nächstes Jahr verabschieden, auch gab es Widerstände in der Union. Anders als das BfArM erwartet der Rechtsanwalt Tolmein, dass zukünftig durchaus weit mehr als die von ihm vertretenen Patienten Cannabis anbauen dürfen. „Ich rechne auch mit weiteren Genehmigungen, denn die Patienten benötigen Medizinalhanf jetzt – und das Gesetz zur Kostenübernahme durch die GKV ist noch nicht verabschiedet“, erklärt er gegenüber der DAZ. Auch gebe es kurzfristig nicht genügend Medizinalhanf für die Patienten, denn das BfArM müsste als zukünftige Cannabisagentur erst die Aufträge für den Anbau ausschreiben. „Solange die Versorgung aber nicht sichergestellt ist, haben die Patienten ein Recht, sich selbst zu helfen“, wie das Bundesverwaltungsgericht sehr deutlich gemacht habe, betont Tolmein.
Reges Interesse an „Fremdanbau“
Auch beim künftigen „Fremdanbau“ verzeichnet die Arzneimittelbehörde reges Interesse. „Seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gesetz im Januar 2016 gehen im BfArM täglich Anfragen zum Thema Anbau von Cannabis in Deutschland ein“, erklärt die Behörde. Die Anfragen stammten hauptsächlich von Einzelpersonen und Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüsebau und von neu gegründeten Unternehmen. „Über die genaue inhaltliche Ausgestaltung des zukünftigen Verfahrens kann jedoch erst entschieden werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist“, betont Pommer. Daher bittet das BfArM um Geduld – eine Bewerbung sei erst möglich, wenn die Ausschreibung veröffentlicht wurde. „Vorabanfragen zu den Inhalten des Ausschreibungsverfahrens können seitens des BfArM nicht beantwortet werden.“
Damit später ausschließlich Cannabis in Arzneimittelqualität an Patienten abgegeben wird, sollen entsprechende Anforderungen in das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis einfließen. „Orientierung wird dabei auch die Monografie zu Cannabis für das Deutsche Arzneibuch geben“, erklärt die Behörde. Die zukünftige Monografie, deren Entwurf am 6. Juni im 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, stelle einen ersten Standard zur Verfügung, der für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis in Arzneimittelqualität von großer Bedeutung sei. Das BfArM hat die Antworten auf Cannabis-Fragen auf seiner Internetseite veröffentlicht. |
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