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DAZ aktuell
„Integrität, Transparenz und Gesetzestreue“
Verhaltenskodex der ABDA ist in Kraft getreten
Hintergrund für die Entwicklung war die Affäre um den ehemaligen ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz. Die ABDA hatte die Vorgänge kritisch beleuchtet und eine neue Compliance-Struktur geschaffen, zu der die sogenannten Compliance-Ziele, ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie weitere interne Regelungen gehören. Die Dokumente wurden seit 2014 entwickelt. Im vergangenen Jahr stimmte die Mitgliederversammlung den Basisdokumenten zu, anschließend wurden sie mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Nachdem inzwischen auch die Mitarbeiter aufgeklärt und geschult wurden, sind die Richtlinien laut ABDA-Pressesprecher Reiner Kern jetzt in Kraft getreten. „Der Prozess hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen“, sagte er gegenüber DAZ.online. Die gesamte „Compliance-Organisation“, zu der auch ein Beauftragter gehört, baue zu einem wesentlichen Teil auf bestehenden Regeln auf. Gleichzeitig machte Kern darauf aufmerksam, dass der Vorgang nicht abgeschlossen ist. „Compliance ist kein Zustand, sondern ein Prozess – der wird jetzt gelebt“, so der Pressesprecher.
Ziele der ABDA
Übergreifendes Ziel ist ein „angemessenes System zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für den Verband“, das den Erfolg der Verbandsarbeit nachhaltig sichern soll. Dazu will die ABDA die „werteorientierte Verbandskultur“ aufrechterhalten und weiterentwickeln sowie für Compliance-Themen sensibilisieren. „Für die ABDA ist Compliance integraler Bestandteil der Verbandsführung“, schreibt die Apothekervereinigung – und bezieht sich auf die unverzichtbare „uneingeschränkte Vertrauensbeziehung“ zwischen Kunden und Apothekern. Als Interessenvertretung habe die ABDA in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie mit ihrem Verhalten die Integrität, Transparenz und Gesetzestreue sicherstelle. Dies sei erforderlich, um als vertrauenswürdige und glaubwürdige Gesprächspartner von Politik, Behörden, Marktteilnehmern und Öffentlichkeit wahrgenommen und akzeptiert zu werden.
Auch um sicherzustellen, dass sie die Beiträge ihrer Mitgliedsorganisationen ordnungsgemäß einsetzt, hat die ABDA sich im „Code of Conduct“ Regeln gegeben, die auch von den Kammern und Verbänden als verbindlich anerkannt werden sollen. „Die ABDA beachtet die Gesetze und Normen, die für sie gelten“, erklärt der Verhaltenskodex explizit.
Fairness und Ehrlichkeit
Das Verhalten der ABDA sei gegenüber Dritten von Fairness und Ehrlichkeit geprägt, vertrauliche Informationen würden vertraulich behandelt. „Eine unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt“, erklärt der Kodex explizit. Außerdem lehne die ABDA „jede Form von Bestechung und Korruption ab“.
Bei der sozialen Verantwortung bezieht sich die Apothekervereinigung auf die UNO-Menschenrechtscharta und stellt klar, dass Mitarbeiter mit Respekt und Würde behandelt werden. Diskriminierung sei in jedem Fall abzulehnen, faire Arbeitsbedingungen seien einzuhalten.
Die Regeln
Der Verhaltenskodex und die Compliance-Ziele der ABDA sind auf der ABDA-Website abrufbar.
Webcode: Geben Sie den Webcode P9YI7 auf www.deutsche-apotheker-zeitung.de in das Suchfeld ein und Sie gelangen direkt zu den neuen Verhaltensregeln der ABDA.
Geschenke, Reisekostenregeln und Sponsoring-Richtlinien
Über die beiden veröffentlichten Dokumente mit den Compliance-Zielen und dem Verhaltenskodex hinaus gibt es noch interne Regelungen, die laut Pressesprecher Kern die Annahme von Geschenken, Reisekostenregelungen oder Richtlinien zu Sponsoring umfassen. Doch hier gibt es beim Compliance-Ziel „Transparenz“ noch eine kleine Einschränkung: Diese Regularien sollen nicht veröffentlicht werden, wie es auch sonst allgemein gepflegte Praxis sei. |
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