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Theophyllin in NEM

In zahlreichen Fitnessshops wird derzeit ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten, das als „idealer Fatburner für Profis, für alle, die ihre Muskeln maximal definieren wollen“, beworben wird. Das Lipo 100 Hardcore genannte Produkt enthält neben Zink, Coffein und L-Carnitin auch Theophyllin. Die Substanz unterliegt in therapeutischen Dosen für die Indikation Asthma der Verschreibungspflicht. Bei Einnahme von Lipo 100 Hardcore werden nur vergleichsweise geringe Konzentrationen an Theophyllin zugeführt, dennoch stellt sich die Frage, ob das NEM nicht verboten sein müsste. Die zuständige Überwachungsbehörde sieht ­dafür derzeit keine rechtliche Grundlage. Das Präparat werde bereits geprüft, eine Risikobewertung liege jedoch noch nicht vor. Daher kann das NEM, das ­eine Substanz enthält, die als Arzneimittel rezeptpflichtig wäre, legal vertrieben werden. Lipo 100 Hardcore ist ein Beispiel von vielen für die regulatorischen Schwierigkeiten im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Im Gegensatz zum streng regulierten Arzneimittelmarkt gibt es wenig klare Regeln. In der Praxis müssen die regional zuständigen ­Behörden jedes Präparat einzeln beurteilen. Daher rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, sich bei Zweifeln, ob ein Präparat tatsächlich als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden darf, an die regional zuständige Behörde zu wenden.

Millionen-Sponsoring wohl rechtswidrig

Die Förderung der Uni Mainz in Höhe von 150 Millionen Euro durch die Boehringer Ingelheim Stiftung beruht womöglich auf einem Vertragswerk, das gegen das Landeshochschulgesetz verstößt. Die Stiftung ließ sich an vielen Stellen Einflussrechte vertraglich zusichern. Die umstrittenste Klausel besagt, dass die Stiftung beim Abschluss von Berufungsvereinbarungen für neue Professoren zustimmen muss. Uni-Präsident Georg Krausch räumte Fehler ein. Uni und Stiftung wollen sich laut Krausch nun auf Arbeitsebene zusammensetzen und die Möglichkeiten der Einflussnahme im Vertrag reduzieren – die seiner Einschätzung nach allerdings nur theoretisch gewesen sind. „Ich denke, man wird jetzt zu einem Änderungsvertrag kommen, in dem das nicht mehr zu finden ist“, sagte er. Auch die Stiftung hätte gar kein Interesse, den Verdacht unzulässiger Beeinflussung aufkommen zu lassen.

Entwicklung von BIA 10-2474 eingestellt

Rund ein halbes Jahr nach dem fatalen Zwischenfall bei einer Studie in Rennes gab der portugiesische Pharmahersteller Bial nun bekannt, dass die Entwicklung des FAAH-Hemmers BIA 10-2474 endgültig eingestellt wurde. Bei einer Phase-I-Studie war Mitte Januar ein Proband verstorben, vier weitere erlitten zum Teil schwerste Nebenwirkungen. Die laut Bial-Geschäftsführer António Portela „mehrere Millionen Euro“ teure Entwicklung des Arzneimittels würde nun in den Mülleimer geworfen, sagte er laut der portugiesischen Zeitung „Publico“. Gleichzeitig betonte er, dass der Zwischenfall aus Sicht der Firma nicht hätte verhindert werden können. „Wir sind sehr vorsichtig vorgegangen – und dieser unglückliche Zwischenfall hat uns sehr bewegt“.Bis jetzt ist laut Portela unbekannt, wie es zu den starken ­Nebenwirkungen gekommen ist. „Wir haben zwei ergebnislose Berichte und wir wissen, dass das Molekül acht Jahre lang ohne Bekanntwerden auch nur eines Problems entwickelt wurde“, erklärte er.

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