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779 Ausnahmen
Erlaubnis zum Erwerb und zur medizinischen Anwendung von Cannabis
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich schon seit Jahren für einen leichteren Zugang zu Cannabis als Medizin ein. Anfang 2015 wagte auch das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium einen Schritt in diese Richtung. Inzwischen befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Das geplante Gesetz soll schwerwiegend erkrankten Patienten ermöglichen, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in standardisierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sie keine Therapiealternative haben und eine entsprechende ärztliche Indikationsstellung vorliegt. Die gesetzlichen Kassen müssen in diesen Fällen auch für die Behandlung zahlen. Verknüpft wird die Erstattung mit einer begleitenden Datenerhebung.
Um diese Pläne der Regierung geht es in der jüngsten Kleinen Anfrage der Grünen zur „Versorgung mit Cannabis in der Medizin“, zu der nun die Antwort der Bundesregierung vorliegt. Diese liefert zunächst einige frische Fakten. So haben am 14. Juni 779 Patienten über eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie verfügt. Von diesen Ausnahmegenehmigungen wurden 744 für den Erwerb von Cannabisblüten und 45 für den Erwerb von Cannabisextrakt erteilt. Zehn Patienten haben die Erlaubnis, Blüten und Extrakt gleichermaßen zu erwerben. Auskunft gab die Regierung auch zu den Hauptdiagnosegruppen. Bei Patienten, die eine Ausnahmeerlaubnis haben, stellen sich diese derzeit wie folgt dar:
- Schmerz (einschließlich schmerzhafter Spastik bei multipler Sklerose): ca. 62 Prozent
- ADHS: ca. 12 Prozent
- Tourette-Syndrom: ca. 4 Prozent
- Epilepsie: ca. 3,5 Prozent
- sonstige Neurologie: ca. 0,5 Prozent
- Depression: ca. 6 Prozent
- sonstige Psychiatrie: ca. 3 Prozent
- Darmerkrankungen: ca. 4 Prozent
- Inappetenz/Kachexie: ca. 4,5 Prozent
- Lungenerkrankungen: ca. 0,5 Prozent |
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