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Der Damm ist gebrochen
Zyto-Verträge: DAK und GWQ ServicePlus starten Ausschreibung für ganz Deutschland
Die AOK Nordost und die AOK Hessen hatten es vorgemacht: Sie schlossen als erste mit Apotheken, die parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten herstellen, Selektivverträge. Die AOK Nordost beschränkte sich zunächst auf Berlin. Die AOK Hessen machte den Probelauf für ein Flächenland. Nachdem Apotheker ohne Vertrag gegen die AOK Hessen klagten, hat die Kasse für ihre Zyto-Ausschreibungen gekämpft. Das Nachsehen hatten Ende letzten Jahres die Apotheker, die ohne Vertrag AOK-Versicherte mit onkologischen Zubereitungen versorgt hatten – sie blieben auf ihren Kosten sitzen. Das Bundessozialgericht befand dies für zulässig. Das Wirtschaftlichkeitsgebot sei hier über dem Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl anzusiedeln.
Darauf folgten weitere regionale Ausschreibungen. Im März schrieb z. B. der AOK-Bundesverband die Versorgung von Onkologie-Patienten mit parenteralen Zubereitungen für die AOKen Hessen, Rheinland/Hamburg sowie Nordost europaweit aus. Nun folgt die DAK mit mehr als 50 weiteren, meist kleineren Krankenkassen, die ihre Nachfrage über den Kassendienstleister GWQ ServicePlus bündeln. Gemeinsam stehen sie für rund 15 Millionen Versicherte. Und sie wollen die Versorgung mit in Apotheken hergestellten onkologischen Zubereitungen bundesweit in 322 exklusiven Verträgen vergeben. In so viele Lose wurde die Republik für die Ausschreibung aufgeteilt. Die Kassen wollen so für einen hohen Versorgungsgrad sorgen. Apotheken können für bis zu acht Lose bieten und maximal so viele Zuschläge erhalten.
Von anderen Kassen gelernt
Die genauen Bedingungen für die Apotheken waren bei DAZ-Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Sie seien äußerst detailliert, heißt es bei GWQ – vor allem, um die Versorgung für die Patienten sicherzustellen. Hier habe man bereits von anderen lernen können. So müsse sich etwa eine Vertragsapotheke, die ausfällt, um Ersatz bemühen. Auch zu den Lieferzeiten gebe es klare Ansagen. Festgeschrieben werden im Vertrag zudem qualitätssichernde Maßnahmen wie die Beratung der Ärzte durch die Apotheken.
Die Zuschläge sollen nach dem bisherigen Zeitplan im September erfolgen, als Vertragsstart ist der 1. November 2016 vorgesehen. Mit einer solchen Vorlauffrist haben die Apotheken, die ein oder mehrere Lose gewonnen haben, aus Sicht der Kassen ausreichend Zeit, sich auf ihre Exklusiv-Versorgung vorzubereiten. Als Vertragslaufzeit ist zunächst ein Jahr vorgesehen – doch mit der Option, sie um zwei weitere Jahre zu verlängern. Und diese Möglichkeit wollen die Kassen sicherlich nutzen. |
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