Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Europäisches Arzneibuch

Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 8. Ausgabe, 8. Nachtrag*

Vom 6. Juni 2016 (BAnz AT 15.06.2016, B8)

Der Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) des Europarates hat auf Empfehlung der Europäischen Arzneibuch-Kommission am 19. März 2015 mit der Resolution AP-CPH (15) 2 den 1. Juli 2016 als Termin für die Übernahme des 8. Nachtrags zur 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, revidiert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. 1993 II S. 15), dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist (Gesetz vom 4. Juli 1973, BGBl. 1973 II S. 701), festgelegt.

Der 8. Nachtrag zur 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird vom Europarat in Straßburg in englischer („European Pharmacopoeia, Supplement 8.8“) und französischer Sprache („Pharmacopée Européenne, Supplément 8.8“), den Amtssprachen des Europarates, herausgegeben. Es ist vorgesehen, den 8. Nachtrag zur 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs unter Beteiligung der zuständigen Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache zu übersetzen und anschließend als geltende Norm bekannt zu machen.

Die neuen, revidierten oder korrigierten Monografien und anderen Texte des 8. Nachtrags zur 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sind in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Juli 2016 vorläufig anwendbar.

Bonn, den 6. Juni 2016

65.1.22 – 3660 – 19250/16

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Karl Broich

* Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 18. Februar 2016 (BAnz AT 07.03.2016, B5) zum Europäischen Arzneibuch, 8. Ausgabe, 7. Nachtrag.

Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 26 vom 8. Juni 2016 wurde die „Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften“ vom 31. Mai 2016 abgedruckt.

Sie finden den Text im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlags: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1282.pdf (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags).

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 15. Juni 2016 (BAnz AT 15.06.2016, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (Z-HYALIN®)“ vom 24. Mai 2016 abgedruckt.**

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

Sachsen-Anhalt

Apothekerkammer: Änderung der Kostenordnung

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt folgende Satzungsänderung bekannt:

  • „Satzung zur Änderung der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt“ vom 1. Juni 2016

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf der hier oder auf der DAZ.online-Seite unter „Apotheke & Politik“ > „Recht und Gesetz“ > „Kammern und Verbände“ zum Herunterladen.

Schleswig-Holstein

Apothekerkammer: Änderung der Gebührensatzung

Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein gibt folgende Satzungsänderung bekannt:

  • „1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein“ vom 25. Mai 2016

Sie finden diesen Text im Wortlaut hier oder auf der DAZ.online-Seite unter „Apotheke & Politik“ > „Recht und Gesetz“ > „Kammern und Verbände“ zum Herunterladen.

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