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Die meisten Apotheken werden verschont

Koalition einigt sich auf neue Erbschaftsteuer-Regelungen

STUTTGART (wes) | Der Streit um die Neugestaltung der Erbschaftsteuer ist beigelegt. Dank der Befreiungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen und Familienbetriebe können wohl viele Apotheken weiterhin ohne Steuerzahlungen an die nächste Generation übergeben werden.

Kleine Betriebe und insbesondere Familienunternehmen sollen weiterhin bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden, denn sie seien das „Rückgrat unserer mittelständischen Wirtschaft“, wie Finanzminister Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Seehofer (CSU), an dem ein früherer Kompromiss scheiterte, gemeinsam erklärten. Deshalb vermeide man, dass die Zahlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer die Existenz des Unternehmens gefährde. Einige Einschränkungen der bisher sehr großzügigen Regelungen kommen auf Unternehmenserben allerdings zu.

So sinkt die Zahl der Beschäftigten, bis zu der eine Befreiung von der Erbschaftsteuer praktisch „automatisch“ erteilt wird, von 20 auf fünf Arbeitnehmer. Damit dürften zukünftig deutlich mehr Erben einer Apotheke grundsätzlich von der Steuer betroffen sein als bisher. Denn laut ABDA-Zahlen sind in einer Apotheke durchschnittlich 7,6 Menschen beschäftigt.

Doch auch wer eine Apotheke mit mehr als fünf Mitarbeitern erbt oder geschenkt bekommt, kann ohne Steuer davonkommen. Hier greifen in den allermeisten Fällen das „Verschonungsmodell“ und die sogenannte Lohnsummenregelung. Danach wird ein Unternehmensübergang steuerlich begünstigt, wenn die Zahl der Beschäftigten und die Summe der bezahlten Gehälter – die Lohnsumme – über fünf oder sieben Jahre nicht sinkt. Erst bei einem vererbten oder verschenkten Vermögen von mehr als 90 Millionen Euro wird keine „Verschonung“ mehr gewährt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherige Regelung als nicht verfassungsgemäß beurteilt, weil die Befreiung von fast 90 Prozent der Unternehmensnachlässe unverhältnismäßig sei. Das Urteil hatte der Regierung eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt, um eine neue Regelung zu finden – das jetzige Gesetz soll deshalb nach Verabschiedung rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Auf den Entwurf einigten sich CDU, CSU und SPD am Montag. |

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