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Aus den Ländern
MedManagement nicht kostenlos erbringen
Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer
Wenn ab 1. Oktober 2016 alle Versicherten mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikationsplan vom Arzt haben, wird es Aufgabe des Apothekers sein, diesen Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Da der Plan allerdings vorerst als Papierausdruck erstellt wird, ist noch offen, so Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, wie eine Aktualisierung ausgestaltet wird, etwa handschriftlich oder auf einem separaten Blatt. Er warnte davor, den Plan – der eigentlich nur eine einfache Liste sei – neu zu erfassen oder ihn zu perfektionieren. Der Apotheker sollte nur seiner Beratungspflicht nachkommen, aber keinen Super-Medikationsplan mitgeben. „Denn“, so Benkert, „wenn wir jetzt schon alles kostenlos machen, bringen wir den Verband bei zukünftigen Verhandlungen für ein Dienstleistungshonorar in die Bredouille.“
Viel Fortbildung fürs MedManagement
Um auf die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement vorzubereiten, wird die Kammer eine Reihe von Fortbildungsmaßnahmen anbieten, Präsenzveranstaltungen und Webinare. Man habe hierfür auf Bundesebene Seminare erarbeitet mit standardisierten Fortbildungsmodulen, damit alle, die in dieses Gebiet einsteigen möchten, es umsetzen können. Die Diskussion zum Medikationsmanagement nahm auf der Delegiertenversammlung einen großen Raum ein. Diese Dienstleistung sei nicht aus dem Stand heraus zu erbringen, „das wäre Selbstüberschätzung“, hieß es unter den Delegierten, es gehe nur mit Qualifizierung. Ziel sei es, so Benkert, bis 2019 ein Drittel der bayerischen Apotheken fürs Medikationsmanagement zu qualifizieren. Allerdings, es bleibt freiwillig, eine verpflichtende Teilnahme wird es nicht geben.
Auch Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands, stellte heraus, dass das Medikationsmanagement eine pharmazeutische Dienstleistung der Apotheke sei, die nicht kostenlos erbracht werden könne, sie sei nicht vom Rahmenvertrag abgedeckt. Auch sollten die Apotheker und nicht die Kassen bestimmen, was im Rahmen dieser Dienstleistung angeboten wird. Die Hürden, diese Leistungen zu erbringen, dürften nicht zu hoch gesetzt werden. Die Apotheken sollten auf breiter Front die Möglichkeit haben, diese Leistungen anzubieten. Hubmann zeigte sich zuversichtlich, dass die Krankenkassen Verträge über die Dienstleistung Medikationsmanagement mit den Apotheken bzw. den Verbänden abschließen werden. Selektivverträge mit von den Kassen festgelegten Qualifikationen lehne man allerdings ab, „wir sind kein Arzneimittelmanager von Kassen Gnaden“.
Der Ehrenpräsident der BLAK, Ulrich Krötsch, sprach die Höhe eines möglichen Honorars an: „Das Medikationsmanagement ist eine Heidenarbeit! 15 Euro dafür wäre eine Katastrophe.“ Hubmann sieht jedoch realistische Chancen auf Verträge mit ordentlicher Entlohnung.
Chancen für Apothekerforderungen
Mit dem 4. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz, das auf den Weg gebracht wird, besteht die Chance, so Benkert, einige Forderungen der Apotheker umzusetzen. So sollte eine ärztliche Verschreibung nur nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt zustande kommen, Fernverordnungen wie beispielsweise von der Online-Praxis DrEd aus Großbritannien seien so nicht möglich. Die Forderung nach einem direkten Kontakt zwischen Arzt und Patienten sollte allerdings nur für eine Erstverordnung gelten, Rezepte für Dauerverordnungen könnten auch weiterhin per Post geschickt werden. Außerdem soll das Berufsbild des Apothekers umfassender beschrieben werden, um auch Tätigkeiten in Lehre und Forschung sowie in der Verwaltung abzubilden. Die Forderungen der Apotheker nach einer jährlichen Überprüfung des Honorars, nach einem Zuschlag für Rezepturen, einer Anpassung der Dokumentationsgebühr sowie des Zuschlags für den Nacht- und Notdienstfonds könnten ebenfalls in diesem Gesetz mitberücksichtigt werden. Zumindest gebe es Hoffnung, so Benkert, dass ein Rezepturzuschlag und eine Erhöhung der BtM-Gebühr umgesetzt würden. Ebenso erhalte derzeit die Forderung, die Importförderklausel zu streichen, von verschiedener Seite Rückenwind.
Beim Innovationsfonds dabei
Mit dem Innovationsfonds stelle die Bundesregierung jährlich 300 Mio. Euro zur Förderung von Projekten zur Verfügung. Wie Benkert erläuterte, sei die Bayerische Landesapothekerkammer mit drei Projekten involviert: dem Projekt MMP-16 XXL zur Verbesserung der Therapiesicherheit, einem Projekt für die E-Health-gestützte Therapie der Adipositas zur Prävention von Folgeerkrankungen und einem Projekt, das das elektronische Rezept unter Einbeziehung der Arzneimitteltherapiesicherheit testet.
Rezepturtestkäufe
Benkert stellte die Ergebnisse aller bayerischen Rezepturtestkäufe 2013 bis 2016 vor. Daran lässt sich ablesen, dass es hier noch Verbesserungspotenzial gibt. Der Kammerpräsident rief dazu auf, Rezepturen zeitnah und in bestmöglicher Qualität herzustellen. Um die Qualität zu steigern, werden Kurse für Pharmaziepraktikanten und PTA angeboten.
Öffentlichkeitsarbeit am besten selbst
Elke Wanie und Dr. Doris Unterreitmeier stellten die Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit vor. Hier gibt es in Bayern eine enge Zusammenarbeit zwischen Kammer und Verband, ebenso stimmt man sich mit der ABDA-Öffentlichkeitsarbeit ab, beispielsweise bei der ABDA-Kampagne „Näher am Patienten“, die mit lustigen Kinospots die apothekerlichen Leistungen nahebringt. Jede Apotheke sollte die Spots, die von der ABDA-Seite heruntergeladen werden können, auch auf die eigene Website oder Facebook-Seite einbinden, um sie weiterzuverbreiten. Allerdings, so bedauerte Wanie, hätten nur relativ wenige Apotheken das Plakat zur Kampagne aufgehängt. Sie rief dazu auf, das Aktionspaket zu bestellen.
Durchgeführt wurden außerdem Maßnahmen zur Nachwuchsförderung (z. B. Plakatwerbung in der Nähe von Schulen) und Medienarbeit vor dem Bayerischen Apothekertag. Als Pilotprojekt ist ein Infotag für Mitarbeiter in Berufsinfozentren geplant. „Die beste Öffentlichkeitsarbeit aber machen Sie tagtäglich in Ihrer Apotheke“, so Wanie.
Fortbildung
In ihrem Überblick über die Fortbildungsarbeit der Kammer machte Jutta Rewitzer deutlich, dass die Bayern bundesweit mit der zweithöchsten Teilnehmerzahl an Fortbildungsveranstaltungen sehr gut dastehen. An den über 450 Kursen und Veranstaltungen haben rund 20.000 teilgenommen, im Durchschnitt besuchten rund 40 Teilnehmer eine Veranstaltung. Noch in diesem Jahr soll ein Portal freigeschaltet werden, das E-Lectures anbietet. Auf großes Interesse stoßen die Webinare. Hier wäre allerdings eine gemeinsame Plattform wünschenswert, die von allen Kammern gemeinsam getragen werde. Der Forderung, die Fortbildungskurse sollten kostenlos angeboten werden, erteilte die Kammer eine Absage. Eine Gebühr sei notwendig zur Finanzierung, aber auch für die Teilnahmedisziplin. Angeboten werde auch ein „Rezepturcoach“, der in die Apotheke komme und das Personal auf diesem Gebiet trainiere.
Regularien
Der Bericht über die Jahresrechnung 2015 war in diesem Jahr erklärungsbedürftig. Grund war die vom Finanzamt geforderte Aufteilung der Ausgaben und Einnahmen auf drei Bereiche, nämlich auf den Bereich Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, den Bereich des Unterstützungfonds und den neuen Bereich „Betriebe gewerblicher Art“ (der Hintergrund: Die Finanzbehörden stufen z. B. die Zertifizierungsstelle der Kammer für das Qualitätsmanagementsystem als „Betrieb gewerblicher Art“ ein. Das bedeutet, dass die Kammer hierfür Umsatzsteuer entrichten muss).
Kassenprüfer und Vorstand wurden entlastet, der Haushaltsplan 2016, der höher ausfällt (u. a. wegen gestiegener Beiträge an die ABDA), wurde angenommen. Eine geplante Änderung der QMS-Satzung sowie eine Änderung der Anlagen zur Gebührenordnung wurden nach längerer Diskussion auf die nächste Delegiertenversammlung verschoben. So ist es noch möglich, Vorschläge einzubringen.
Es wurden 13 Personen als Delegierte des Deutschen Apothekertags gewählt.
Die nächste Delegiertenversammlung findet am 15. November in München statt. |
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